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Kronen
Vestibulär keramikverblendete Kronen aus NEM, Zähne 11, 21

Bereich: Festsitzender Zahnersatz und Kronen
Berechnung nach: GKV
Verzeichnis: BEL II

Regelversorgung
empfohlen

(0)BEL IIBerechenbare LeistungenMengeBemerkung
001 0Modell2Kontrollmodell/
Gegenkiefermodell
005 1Stumpfmodell/Sägemodell1
012 0Mittelwertartikulator1
102 4Krone für vestibuläre Verblendung2
162 0Vestibuläre Verblendung Keramik2
933 0Versandkosten2nicht im Praxislabor
970 0Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung2


  • Fakultativ bei Einstellung nach Gesichtsbogen
    (0)BEL II/
    BEB
    Berechenbare LeistungenMengeBemerkung
    012 0Mittelwertartikulator-1*
    1.05.01.0Präzisionskontrollsockel1
    1.09.03.0
    Modell mit Systemteil in Kausimulator montieren1
    oder



    1.09.04.0Modellmontage mit Systemteil im Kausimulator1
    1.09.05.0Montage eines Gegenkiefermodelles1


    *Das Berechnungsbeispiel beinhaltet 1 x die BEL-II-Nr. 012 0 "Mittelwertartikulator". Ist jedoch das Einstellen nach Gesichtsbogen vorgesehen, ist diese Leistungsposition durch die Positionen BEB-Nr. 1.05.01.0 "Präzisionskontrollsockel", BEB-Nr. 1.09.03.0 "Modellmontage mit Systemteil in Kausimulator montieren" oder BEB-Nr. 1.09.04.0 "Modellmontage mit Systemteil in Kausimulator" und BEB-Nr. 1.09.05.0 "Montage eines Gegenkiefermodelles" nach BEB zu ersetzen.

  • Hinweis

    Durch die Anwendung des Gesichtsbogens wird diese Arbeit zur gleichartigen Versorgung!

    Ist eine mehrfaches Einstellen in einen Artikulator vorgesehen, kann die BEL-II-Nr. 012 0 "Mittelwertartikulator" zusätzlich anfallen.

  • fakultativ
    (0)BEL II/
    BEB
    Berechenbare LeistungenMengeBemerkung
    103 1Vorbereiten Kroneje
    103 2Krone/Brücke einarbeitenje
    163 0Zahnfleisch Keramikje
    1.04.06.0Zahnfleischmaske2
    1.10.04.0Bilddokumentation1
    1.10.05.0Bilddokumentation auf CD1
    1.10.12.0Eingangsdesinfektion1
    10.12.01.0Zahntechnikermeister, je 15 Minutenje
    10.12.02.0Zahntechniker, je 15 Minutenje
    10.12.03.0Anfahrt, je angefangene 15 Minutenje
    1.13.01.0Mittelwertartikulator ausleihen1
    1.13.02.0Individuellen Artikulator ausleihen1
    1.14.02.0Versand durch Kurierje
    1.14.03.0Versand durch Paketdienstje
    1.14.04.0Versand durch Paketdienst, Express bis 12 Uhrje
    1.14.05.0Versand durch Paketdienst, Express bis 8 Uhrje
    1.15.01.0Diagnostisches Modellieren oder Aufwachsen2
    1.15.05.0Formteil für provisorische Versorgung1
    2.03.09.0Farbanpassung Keramik2Farbe abweichend vom
    Farbschlüssel
    2.06.05.0Mehraufwand für erhöhte Qualitätsanforderung2z. B. Arbeiten unter dem
    Mikroskop
  • Hinweis

    Bitte beachten Sie beim Anlegen eigener Leistungen, dass die einzelnen Arbeitsschritte hierfür dokumentiert und auch die Zeiten gemessen werden sollten. Das dient der Rechtssicherheit. Bei den BEB-ZT-Leistungen handelt es sich um Leistungen, die durch Refa-Zeiten dokumentiert wurden. Hier sollten weder Text noch die Nummer verändert werden. Die BEB Zahntechnik© ist lizenzpflichtig.

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