Suchergebnisse werden geladen...
Keine Filter aktiv
0 Ergebnisse

Jetzt weiter abrechnen mit einem exklusiven Zugang!
Edition Zahnarztpraxis
Mit der Edition Zahnarztpraxis bist Du für alle Abrechnungsfragen gewappnet. Du erhältst alle Infos rund um die private und gesetzliche Abrechnung und profitierst von echtem Expertenwissen. Mit dem einzigartigen Begründungsgenerator sind Begründungen für Dich ab sofort spielend leicht erstellt.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Dentallabor
Die Edition Dentallabor ist Dein perfekter Ratgeber und Begleiter in der zahntechnischen Abrechnung. Freue Dich auf knifflige Abrechnungsbeispiele, Profiwissen zur Privat- und Kassenabrechnung und Deine individuelle Abrechnungsberatung.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Profitiere vom kompletten Abrechnungswissen für die Zahnarztpraxis und das Dentallabor und erstelle zukünftig immer vollständige und korrekte Rechnungen.
€ 39,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Du bist bereits registriert? Jetzt einloggen

Kombinationsversorgungen
UK Teleskopprothese, Zähne 33, 43, vestibulär verblendete Teleskope aus NEM, Wiederverwendung des vorhandenen Sekundärteleskops auf 37

Bereich: Herausnehmbarer Zahnersatz
Berechnung nach: GKV
Verzeichnis: BEL II

Gleichartige Versorgung

(0)BEL II/
BEB ZT
Berechenbare LeistungenMengeBemerkung

-Primärkronen-

001 0Modell1Gegenkiefermodell
001 0Modell1Kontrollmodell
001 0Modell1Modell für Löffel
005 1Stumpfmodell/Sägemodell1
005 5Fräsmodell1
012 0Mittelwertartikulator1
020 1Basis für Vorbissnahme1
021 1Individueller Löffel1
1.02.01.0Pin setzen, je Segment4
1.02.02.0Segment herstellen und bearbeiten4
1.02.03.0Stumpfsegment bearbeiten2
1.16.01.0Gießvorgang Metall1
3.01.01.0Primärteleskop gegossen2
933 0Versandkosten2nicht im Praxislabor

-Bissnahme-

005 3Modell nach überabdruck1
1.03.02.0Einzelstumpf aus Kunststoff2
021 3Basis für Bissregistrierung1
022 0Bisswall1
933 0Versandkosten2nicht im Praxislabor

-Sekundärteile, Verblendung, Modellguss-

012 0Mittelwertartikulator1
8.04.06.0Herauslösen von gegossenen Halte- oder Stützelementen1
1.03.02.0Einzelstumpf aus Kunststoff1Frässtumpf
1.01.04.0Modell HFL1Fräsmodell
1.16.01.0Gießvorgang Metall1
3.05.01.0Umlaufende Fräsung2
3.02.02.0Sekundärteleskop zur Teilverblendung, gegossen2
4.03.06.0Lösungsknopf für Friktionsprothese an Basis2
201 0Metallbasis1
5.01.01.0Vorlötung3oder
5.01.03.0Lötung, aufwendig3oder
5.02.06.0Laserschweißverbindung, Sekundärteil3alternativ, je nach Verbindungsart, Kronen an Metallbasis
1.01.04.0Modell HFL1Lötmodell, falls erforderlich
5.03.05.0Metallfläche Konditionieren2Verblendflächen
1.19.01.0Lichthärtung Komposit2
2.02.06.0Teilverblendung Komposit2
301 0Aufstellung, Grundeinheit1
303 0Aufstellen Metall je Zahn3
933 0Versandkosten2nicht im Praxislabor

-Fertigstellung-

361 0Fertigstellung Grundeinheit1
362 0Fertigstellen je Zahn3
993 0Versandkosten2nicht im Praxislobor
Mat.Edelmetalllegierunggr.
Mat.Seitenzahn3
Mat.Haftvermittler/SilanjeZahn/Verblendung
Mat.Verblendkomposit2
Mat.Modellgusslegierung1
Mat.Basiskunststoff2
Mat.Lot- oder Zulegematerialgr.
  • Fakultativ bei einer Einstellung nach Gesichtsbogen
    (0)BEL II/ BEB ZTBerechenbare LeistungenMengeBemerkung
    012 0Mittelwertartikulator-1*
    1.05.01.0Präzisionskontrollsockel1
    1.09.03.0Modell mit Systemteil in Kausimlulator montieren1
    oder


    1.09.04.0Modellmontage mit Systemteil in Kausimulator1
    1.09.05.0Montage eines Gegenkiefermodelles1
    6.01.04.0Grundeinheit Aufstellung auf Metallbasis1
  • Hinweis

    *Das Berechnungsbeispiel beinhaltet 1 x die BEL-II-Nr. 012 0 „Mittelwertartikulator“. Ist jedoch das Einstellen nach Gesichtsbogen vorgesehen, ist diese Leistungsposition durch die Positionen BEB-Nr. 1.05.01.0 „Präzisionskontrollsockel“, BEB-Nr. 1.09.03.0 „Modell mit Systemteil in Kausimulator montieren“ oder BEB-Nr. 1.09.04.0 „Modellmontage mit Systemteil in Kausimulator“ und BEB-Nr. 1.09.05.0 „Montage eines Gegenkiefermodelles“ nach BEB zu ersetzen.

    Ist ein mehrfaches Einstellen in einen Artikulator vorgesehen, kann die BEB-Nr. 1.09.05.0 „Montage eines Gegenkiefermodelles“ zusätzlich anfallen.

    Durch die Verwendung eines Gesichtsbogens gilt die Arbeit als „Gleichartige Versorgung“. Wenn dadurch der Leistungsumfang der BEL-II-Nrn. 301 0 „Aufstellung Grundeinheit“, 302 0 „Aufstellen Wachs oder Kunststoff je Zahn“, 361 0 „Fertigstellung Grundeinheit“ und 362 0 „Fertigstellen je Zahn“ überschritten wird, sind diese Leistungen nach BEB zu berechnen.

  • Hinweis

    Es liegt hier kein Befund 3.2 sondern nur der Befund 3.1 vor. Daher handelt es sich um eine gleichartige Versorgung, bei der auch alle im Mund des Patienten verbleibenden Materialien berechnet werden können.

  • fakultativ
    (0)BEL II/ BEB ZTBerechenbare LeistungenMengeBemerkung
    1.04.06.0Zahnfleischmaske, je Segmentje
    1.10.01.0Zahnfarbenbestimmung im Labor1
    1.10.02.0Zahnfarbenbestimmung in der Praxis1
    1.10.03.0Digitale Farbbestimmung1
    1.12.01.0Zahntechnikermeister, je 15 Minutenje
    1.12.02.0Zahntechniker, je 15 Minutenje
    1.12.03.0Anfahrt, je angefangene 15 Minutenje
    1.13.01.0Mittelwertartikulator ausleihen1
    1.13.02.0Individuellen Artikulator ausleihen1
    1.14.02.0Versand durch Kurierje
    1.14.03.0Versand durch Paketdienstje
    1.14.04.0Versand durch Paketdienst, Express bis 12 Uhrje
    1.14.05.0Versand durch Paketdienst, Express bis 8 Uhrje
    2.02.09.0Farbanpassung Kompositverblendungje
    2.06.05.0Mehraufwand für erhöhte Qualitätsanforderungjez. B. für Arbeiten unter dem Mikroskop
    6.04.03.0Zahn zahnfarben befestigenje
    6.05.04.0Spezialpressverfahren1
    6.05.05.0Sonderkunststoff verarbeiten1
    6.06.01.0Zahn zahnfarben herstellenje
    6.06.04.0Kunststofffabrikzahn charakterisierenje
    6.06.05.0Prothesenbasis charakterisieren1
    6.06.09.0Zuschlag für verschiedene Zahnfarbenje
    6.07.01.0Lösungsknopf, gebogen einarbeitenje
  • Hinweis

    Bitte beachten Sie beim Anlegen eigener Leistungen, dass die einzelnen Arbeitsschritte hierfür dokumentiert und auch die Zeiten gemessen werden sollten. Das dient der Rechtssicherheit. Bei den BEB-ZT-Leistungen handelt es sich um Leistungen, die durch Refa-Zeiten dokumentiert wurden. Hier sollten weder der Text noch die Nummer verändert werden. Die BEB Zahntechnik® ist lizenzpflichtig.