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Brücken
Vollverblendete Frontzahnbrücke 13–23, keramisch (EM)

Bereich: Festsitzender Zahnersatz und Kronen
Berechnung nach: PKV
Verzeichnis: BEB ZT
(0)BEB ZT
Berechenbare Leistungen
Menge
Bemerkung
1.10.02.0
Zahnfarbenbestimmung in der Praxis
1

1.10.03.0
Digitale Farbbestimmung
1

1.10.04.0
Bilddokumentation
1

1.10.05.0
Bilddokumentation auf CD
1

1.10.13.0
Ausgangsdesinfektion
je

1.12.01.0
Zahntechnikermeister Zeiteinheit
je

1.12.02.0
Zahntechniker Zeiteinheit
je

1.12.03.0
Anfahrt
je

1.13.01.0
Mittelwertartikulator ausleihen
1

1.13.02.0
Individuellen Artikulator ausleihen
1

1.13.03.0
Gesichtsbogen ausleihen
1

1.14.02.0
Versand durch Kurier
je

1.14.03.0
Versand durch Paketdienst
je

1.14.04.0
Versand durch Paketdienst, Express bis 12 Uhr
je

1.14.05.0
Versand durch Paketdienst, Express bis 8 Uhr
je

1.15.01.0
Diagnostisches Modellieren oder aufwachsen
6

1.15.03.0
Kontrollkappe aus Kunststoff
je

1.15.04.0
Kontrollkappe aus Metall
je

1.15.05.0
Formteil für provisorische Versorgung
1

2.03.09.0
Farbanpassung Keramikverblendung
6

2.06.01.x
Funktionelle Frontzahngestaltung
6
eigene BEB-Position
2.06.05.0
Mehraufwand durch erhöhte Qualitätsanforderung
4

2.13.05.0
Mehraufwand nach Probetragen
je
nach Aufwand
2.17.03.0
Eierschalenprovisorium
6

2.17.01.0
Provisorische Krone, Brückenglied
6

2.17.02.0
Metallarmierung für provisorische Krone
4

2.17.05.0
Metallarmierung für provisorisches Brückenglied
2

5.03.01.0
Deckgold aufbrennen
je
beim Aufbrennen von
Deckgold
Mat.
Deckgold
g

5.03.02.0
Bonder aufbrennen
je

  • Hinweis

    Bei einer sehr hochwertigen Arbeit ist es u. U. erforderlich, weitere Leistungen in Rechnung zu stellen, die mit einer eigenen Bezeichnung und Leistungsnummer dokumentiert sind. Bitte beachten Sie beim Anlegen eigener Leistungen, dass die einzelnen Arbeitsschritte hierfür dokumentiert und auch die Zeiten gemessen werden sollten. Das dient der Rechtssicherheit. Bei den im Beispiel angegebenen BEB-ZT-Leistungen handelt es sich um VDZI Leistungen, die durch Refa-Zeiten dokumentiert wurden. Hier sollten weder der Text noch die Nummer verändert werden. Die BEB Zahntechnik® ist lizenzpflichtig.
    Zusätzlich kann wegen der exakten Passgenauigkeit das Galvanisieren des Abdrucks (BEB-Nr. 1.04.02.0) notwendig sein und dementsprechend abgerechnet werden.
    Die Möglichkeit der freien Preisgestaltung ist bei der BEB erlaubt. Allerdings orientieren sich auch diese Preise oft an regionalen Standorten.
    Ein genereller Zuschlag auf die Materialkosten für Lagerhaltung, Risikozuschlag sowie Vorfinanzierungs- und Versicherungskosten zwischen 15 % und 20 % ist durchaus vertretbar und üblich.

  • Notizen

    Das Berechnungsbeispiel beinhaltet 1 x die Leistung BEB-Nr. 1.09.02.0 „Modellpaar in Kausimulator montieren“. Ist jedoch das Einstellen nach Gesichtsbogen vorgesehen, ist diese Leistungsposition durch die Positionen BEB-Nr. 1.05.01.0 „Präzisionskontrollsockel“, BEB-Nr. 1.09.03.0 „Modell mit Systemteil in Kausimulator montieren“ oder BEB-Nr. 1.09.04.0 „Modellmontage mit Systemteil in Kausimulator“ und BEB-Nr. 1.09.05.0 „Montage eines Gegenkiefermodelles“ zu ersetzen.
    Ist ein mehrfaches Einstellen in einen Artikulator vorgesehen, kann die Leistung BEB-Nr. 1.09.02.0 „Modellpaar in Kausimulator montieren“ zusätzlich anfallen.

  • Optional bei Einstellen nach Gesichtsbogen
    (0)BEB ZT
    Berechenbare Leistungen
    Menge
    Bemerkung
    1.09.02.0
    Modellpaar in Kausimulator montieren
    -1*

    1.05.01.0
    Präzisionskontrollsockel
    1

    1.09.03.0
    Modell mit Systemteil in Kausimulator montieren1
    oder



    1.09.04.0
    Modellmontage mit Systemteil in Kausimulator
    1

    1.09.05.0
    Montage eines Gegenkiefermodelles
    1


  • Inhalt

    empfohlen

    (0)BEB ZT
    Berechenbare Leistungen
    Menge
    Bemerkung
    – Gerüstanprobe –

    1.01.07.0
    Modell GKRP
    1
    Gegenkiefermodell
    1.01.07.0
    Modell GKRP
    1
    Planungsmodell
    1.01.07.0
    Modell GKRP
    1
    Kontrollmodell
    1.01.09.0
    Modell ZTG1
    oder



    1.01.10.0
    Modell ETK
    1

    1.09.02.0
    Modellpaar in Kausimulator montieren
    1

    1.10.12.0
    Eingangsdesinfektion
    1

    1.02.01.0
    Pin setzen
    6

    1.02.02.0
    Segment herstellen und bearbeiten
    6

    1.02.03.0
    Stumpfsegment bearbeiten
    4

    1.09.02.0
    Modellpaar in Kausimulator montieren
    1

    1.16.01.0
    Gießvorgang Metall
    1

    2.03.02.0
    Krone für Vollverblendung Keramik
    4

    2.03.05.0
    Brückenglied Vollverblendung Keramik
    2

    1.10.01.0
    Zahnfarbenbestimmung im Labor
    1

    1.14.01.0
    Versand durch Laborboten
    2
    nicht im Praxislabor
    – Verblendung –

    1.10.12.0
    Eingangsdesinfektion
    1

    1.17.01.0
    Handling Keramikbrände
    1

    2.03.07.0
    Vollverblendung Keramik
    6

    2.03.03.0
    Pontic aus Keramik
    2

    1.14.01.0
    Versand durch Laborboten, je Versandgang
    2
    nicht Praxislabor
    Mat.
    Legierung
    g

    Mat.
    Kunststoffplatte/-schale
    1
    bei Zeiser-Modell oder model
    tray
    Mat.
    Verblendkeramik
    6

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