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Reparaturen/Wiederherstellungen
Erneuerung/Rezementierung einer keramisch vestibulären Verblendung einer implantatgetragenen Krone, Ausnahmeindikation

Bereich: Reparaturen
Berechnung nach: PKV
Verzeichnis: BEB 97

Bei Reparaturen werden an bestehendem Zahnersatz Leistungen zur Instandsetzung erbracht. Oftmals ist im Vorfeld nicht klar erkennbar, wie umfangreich die Instandsetzung wird. Auch die zahntechnischen Arbeitsschritte mit den damit verbundenen Abrechnungspositionen können bei ähnlichen Reparaturaufträgen zum Teil erheblich voneinander abweichen.

In diesem Fall wird eine keramische Verblendung an einer implantatgestützten Krone erneuert. Eine besondere Schwierigkeit besteht für die Zahnarztpraxis darin, zu erkennen, dass es sich um eine Ausnahmeindikation handelt.

Unter Umständen kann in diesem Zusammenhang auch eine Metallverbindung notwendig sein, wenn beispielsweis ein Trennspalt geschlossen werden muss.


Abrechnung nach PKV
Im Bereich der privaten Leistungsabrechnung kommen nur Leistungsnummern der beb 97 zum Tragen. Regelungen aus den Festzuschüssen fallen nur bei GKV-Patienten an und sind für dieses Beispiel daher nicht relevant.

  • Empfohlene Berechnung nach beb 97
    (0)beb 97Berechenbare LeistungenMengeAnmerkung
    0002Modell aus Superhartgips1Gegenbiss
    0007Kontrollmodell1
    0010Spezialmodell1
    0402Modellmontage in Mittelwertartikulator l1
    2611Teil-Verblendung aus Keramik1
    8201Kronen- oder Brückengliedreparatur, Grundeinheit1
    8206Leistungseinheit, Vorbereitung für Verblendung1
    0732Desinfektion2wird je Vorgang berechnet
    0701Versand je Versandgang2nicht im Praxislabor
  • Fakultative Leistungen bei Verwendung eines Gesichtsbogens
    (0)beb 97Berechenbare LeistungenMengeAnmerkung
    0253Split-Cast Sockel an Modell2
    0405Modellmontage in individuellen Artikulator II1
    0408Montage eines Gegenkiefermodelles1
  • Fakultative Leistungen
    (0)beb 97Berechenbare LeistungenMengeAnmerkung
    0222Modellergänzung aus Kunststoff1
    0723Zahnfarbenbestimmung I1
    0724Zahnfarbenbestimmung II1
    2811Selektives Einschleifen nach Remontage/Krone, Brückenglied, Inlay3
    2951Individuell charakterisieren, Keramik3
  • Hinweis
    • Im Regelfall wird neben dem Arbeitsmodell zusätzlich noch ein Kontrollmodell erstellt und die anzufertigende Arbeit darauf aufgepasst, um die Passgenauigkeit auf den Stümpfen sicher zustellen.
    • Das in diesem Fallbeispiel gefertigte Kontrollmodell kann über die beb 97 als Kontrollmodell (beb-97-Nr. 0007 „Kontrollmodell“) zusätzlich berechnet werden. Die berechenbare Anzahl der Modelle ist nicht auf die Anzahl der genommenen Abdrücke begrenzt.
    • Innerhalb der beb 97 ist eine individuelle Preisgestaltung unter der Berücksichtigung der individuellen Kosten möglich. Allerdings orientieren sich auch diese Preise oft an regionalen Standorten. Das bedeutet aber nicht, dass regionale Preise verpflichtend anzuwenden sind.
    • Ein genereller Zuschlag auf die Materialkosten für Lagerhaltung, Risikozuschlag sowie Vorfinanzierungs- und Versicherungskosten in Höhe von 15 und 20 % ist im gewerblichen Dentallabor durchaus vertretbar und üblich.
    • Die beb-97-Nr. 0732 „Desinfektion“ kann je Desinfektionsvorgang berechnet werden. Das bedeutet, dass beispielsweise jede Abdruckdesinfektion berechnet werden kann.
    • Sollte ein Modell auf einer Kunststoffplatte oder in einer Kunststoffschale erstellt werden, kann die beb-97-Nr. 0222 „Modellergänzung aus Kunststoff“ zusätzlich zu dem Modell berechnet werden.
    • Die beb-97-Nr. 0723 „Zahnfarbenbestimmung I“ beschreibt die einfache Bestimmung der Zahnfarbe anhand eines standardisierten Farbrings. Die ermittelte Zahnfarbe wird gemäß dem verwendeten Farbsystem dokumentiert.
    • Die beb-97-Nr. 0724 „Zahnfarbenbestimmung II“ beschreibt eine aufwendige Farbanalyse, bei der die ermittelte Zahnfarbe keinem standardisierten Farbmuster entspricht. Sie geht über die einfache Bestimmung mit einem Farbring hinaus.
    • In Abhängigkeit von der gewählten Arbeitsweise können sich erhebliche Unterschiede in der Abrechnung ergeben. Wir empfehlen daher, Ihre spezifischen Prozessschritte zu überprüfen.
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