Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Brücken
e.max-Brücke monolithisch bemalt (Intraoralscan), Zähne 11 bis 23
Kronen, unabhängig vom verwendeten Material, umschließen den vollständig beschliffenen Zahn. Mit der CAD/CAM-Technik (CAD = Computer Aided Design, CAM = Computer Aided Manufacturing) entsteht aus einer digitalen 3D-Abbildung Zahnersatz, wie Brücken, Kronen, Inlays, Implantate oder Prothesen.
In diesem Fallbeispiel wird die Mundsituation digital erfasst (Intraoralscan) und auf dem virtuellen Modell die Brücke von 11 bis 23 digital konstruiert. Anschließend wird die virtuell konstruierte Brücke aus Keramik (Zirkon) gefräst und in mehreren Farbbränden bemalt.
Abrechnung nach GKV
Gleichartige Versorgung
In diesem Beispiel handelt es sich nach den Vorgaben und Richtlinien der Festzuschüsse um eine gleichartige Versorgung. Bei gleichartigem Zahnersatz dürfen Leistungen außerhalb des BEL II abgerechnet werden, wenn diese über die Regelversorgung hinausgehen, die Art der Versorgungsform des Zahnersatzes jedoch bestehen bleibt. Zahntechnische Leistungen, die über eine Regelversorgung hinausgehen, müssen als private Leistungen veranschlagt werden und sind dem Patienten als private Leistungen (z. B. nach der beb 97) in Rechnung zu stellen.
Die Rechnungslegung für gleichartigen Zahnersatz erfolgt nach BEL II und einem privaten Leistungsverzeichnis (z. B. nach der beb 97). D. h. zur Rechnungslegung bei gleichartigen Versorgungen werden alle weiteren angefallenen Positionen, die nicht mehr den Vorgaben und Richtlinien der Festzuschüsse entsprechen als private Leistungspositionen berechnet.
- Empfohlene Abrechnung nach BEL II/beb 97 – gleichartige Versorgung
(0)BEL II/beb 97 Abrechenbare Leistungen Menge Anmerkungen 933 0 Versandkosten 1-2 nicht im Praxislabor 0xxx Erstellung Auftragsdaten CAD/CAM 1 eigene beb-97-Position anlegen 0xxx Intraoralscan konvertieren 1 eigene beb-97-Position anlegen 0xxx CAD-Antagonistenmodell 1 eigene beb-97-Position anlegen 0xxx CAD-Arbeitsmodell 1 eigene beb-97-Position anlegen 0xxx CAD-Modellsegmentierung je eigene beb-97-Position anlegen 0xxx CAD-Konstruktionsgrenze festlegen 2 eigene beb-97-Position anlegen 0xxx CAD-Stumpf bearbeiten 2 eigene beb-97-Position anlegen 0xxx CAD-Nutzung virtueller Artikulator 1 eigene beb-97-Position anlegen 0xxx Datentransfer 1 eigene beb-97-Position anlegen 2xxx CAD-Vollkrone (monolithisch) konstruieren 2 eigene beb-97-Position anlegen 2xxx CAD-Brückenglied (monolithisch) konstruieren 1 eigene beb-97-Position anlegen 2xxx CAD interdentale Verbindungsstelle konstruieren 2 eigene beb-97-Position anlegen 2xxx CAM-Fräsgerät bestücken 1 eigene beb-97-Position anlegen 2xxx CAM-Fräsen aus Keramik 3 eigene beb-97-Position anlegen 2xxx CAM-Krone aus Keramik 2 eigene beb-97-Position anlegen 2xxx CAM-Brückenglied aus Keramik 1 eigene beb-97-Position anlegen 2689 Farbgebung durch Bemalen 3 5401 Keramik/gegossenes Glas ätzen 2 Mat. e.max CAD 3
Fakultative Leistungen(0)BEL II/beb 97 Abrechenbare Leistungen Menge Anmerkungen 5306 Keramik/ gegossenes Glas konditionieren 2 2951 Individuell charakterisieren, Keramik 3 2678 Wurzelpontic aus Keramik/Glas 1 2679 Sattelpontic aus Keramik/Glas 1 0732 Desinfektion 2 wird je Vorgang berechnet - Hinweis
- Die Anzahl der Modelle muss nicht mit der Anzahl der Abformungen übereinstimmen.
- Das Material für die Fräskeramik kann berechnet werden.
- Leistungen, die in der beb 97 nicht vorhanden sind, können individuell angelegt und benannt werden.
- Die Gestaltung des Brückengliedes kann über die beb-97-Nrn. 2678 oder 2679 berechnet werden.
- Da die Anfertigung der Brücke rein digital stattfindet, entfallen die fakultativen Leistungen bei der Anwendung eines Gesichtsbogens.
- Die beb-97-Nr. 0732 „Desinfektion“ kann je Desinfektionsvorgang berechnet werden, beispielsweise für die Reinigung und Desinfektion von Abformungen, Bissnahmen, Registraten und zahntechnischen Werkstücken. Bei gesetzlich krankenversicherten Patienten kann die Leistung bei einer gleich- oder andersartigen Versorgung angesetzt werden (NICHT jedoch bei einer Regelversorgung).






