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BEB 97 4407
Kralle
Kralle
Arbeiten & Organisieren
BEB 97 4407 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Die Leistung ist je Kralle berechnungsfähig.
- Zusätzlich abrechenbar
- Vergleich BEB 97 BEL II BEB ZT
- Spitta Kommentar
- Eine Kralle dient immer zur Befestigung einer herausnehmbaren Prothese an natürlichen Zähnen oder an Kronen.
- Gebogene Klammern bestehen immer aus einer gezogenen Drahtlegierung (CoNi, CoCr, Edelmetall).
- Eine Kralle wird immer inzisal zwischen zwei Zähnen verankert, meist hat der Zahnarzt entsprechende Auflagen in die Zähne eingeschliffen.
- Die Kralle wird meist im Unterkiefer angewendet, auch wenn z.B. kein Sublingualbügel angefertigt werden kann.
- Sie ist je Kralle berechenbar.
- Im Reparaturfall kann sie auch eine gegossene Klammer ersetzen.
- Gebogene Klammern können auch an Metallbasen befestigt werden.
- Die Leistung beinhaltet das Biegen, Ausarbeiten, Polieren und das Material.