Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Festzuschüsse 8.4
Befund nach Präparation von Ankerzähnen, weitergehende Maßnahmen
Befund nach Präparation der Ankerzähne einer Brücke, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind
75 v.H. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nummern 2.1 bis 2.5 sind ansetzbar.
Gegebenenfalls sind die Festzuschüsse für den Befund nach Nummer 2.7 für die Ankerzähne oder für die Brückenzwischenglieder ansetzbar
- Festzuschussgruppe
8. Nicht vollendete Behandlung (Teilleistungen)²
8.4 Befund nach Präparation der Ankerzähne einer Brücke, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind 75 v.H. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nummern 2.1 bis 2.5 sind ansetzbar. Gegebenenfalls sind die Festzuschüsse für den Befund nach Nummer 2.7 für die Ankerzähne oder für die Brückenzwischenglieder ansetzbar
(0)Festzuschüsse in €
60 % (ohne Bonus)Festzuschüsse in €
70 % (Bonus 1)Festzuschüsse in €
75 % (Bonus 2)Festzuschüsse in €
100 % (Härtefall)(0)Regelversorgung
Zahnärztliche LeistungenRegelversorgung
Zahntechnische LeistungenBeträge für
zahnärztliche Leistungen
(§ 57 Absatz 1) in €Beträge für
zahntechnische Leistungen
(§ 57 Absatz 2) in €²Die Befunde zu Nummer 8 Teilleistungen setzen den Ansatz der zugehörigen Teilbefunde voraus. Da diese variieren können, wird auf einen betragsmäßigen Ausweis verzichtet.“