Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Festzuschüsse 8.2
Befund nach Präparation Zahn/Teleskopkrone/Wurzelstiftkappe, weitergehende Maßnahmen
Befund nach Präparation eines erhaltungswürdigen Zahnes, einer Teleskopkrone oder einer Wurzelstiftkappe, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind
75 v.H. des Festzuschusses für den Befund nach den Nummern 1.1, 1.2, 1.5, 3.2, 4.6 oder 4.8 sind ansetzbar. Gegebenenfalls sind die Festzuschüsse für den Befund nach Nummer 1.3 oder Nummer 4.7 ansetzbar.
- Festzuschussgruppe
8. Nicht vollendete Behandlung (Teilleistungen)²
8.2 Befund nach Präparation eines erhaltungswürdigen Zahnes, einer Teleskopkrone oder einer Wurzelstiftkappe, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind 75 v.H. des Festzuschusses für den Befund nach den Nummern 1.1, 1.2, 1.5, 3.2, 4.6 oder 4.8 sind ansetzbar. Gegebenenfalls sind die Festzuschüsse für den Befund nach Nummer 1.3 oder Nummer 4.7 ansetzbar.
(0)Festzuschüsse in €
60 % (ohne Bonus)Festzuschüsse in €
70 % (Bonus 1)Festzuschüsse in €
75 % (Bonus 2)Festzuschüsse in €
100 % (Härtefall)(0)Regelversorgung
Zahnärztliche LeistungenRegelversorgung
Zahntechnische LeistungenBeträge für
zahnärztliche Leistungen
(§ 57 Absatz 1) in €Beträge für
zahntechnische Leistungen
(§ 57 Absatz 2) in €² Die Befunde zu Nummer 8 Teilleistungen setzen den Ansatz der zugehörigen Teilbefunde voraus. Da diese variieren können, wird auf einen betragsmäßigen Ausweis verzichtet.“