Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Festzuschüsse 8.3
Befund nach Präparation Ankerzähne
Befund nach Präparation der Ankerzähne einer Brücke
50 v.H. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nummern 2.1 bis 2.5 sind ansetzbar.
- Festzuschussgruppe
8. Nicht vollendete Behandlung (Teilleistungen)²
8.3 Befund nach Präparation der Ankerzähne einer Brücke 50 v.H. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nummern 2.1 bis 2.5 sind ansetzbar.
(0)Festzuschüsse in €
60 % (ohne Bonus)Festzuschüsse in €
70 % (Bonus 1)Festzuschüsse in €
75 % (Bonus 2)Festzuschüsse in €
100 % (Härtefall)(0)Regelversorgung
Zahnärztliche LeistungenRegelversorgung
Zahntechnische LeistungenBeträge für
zahnärztliche Leistungen
(§ 57 Absatz 1) in €Beträge für
zahntechnische Leistungen
(§ 57 Absatz 2) in €²Die Befunde zu Nummer 8 Teilleistungen setzen den Ansatz der zugehörigen Teilbefunde voraus. Da diese variieren können, wird auf einen betragsmäßigen Ausweis verzichtet.“