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Prophylaktische Leistungen
Früherkennungsuntersuchung (28., 37., 43. und 49. Monat)

Bereich: Prophylaxe
Berechnung nach: GKV
Verzeichnis: BEMA

Die 28 Monate alte Patientin stellte sich am 20.02.2024 zur zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchung in der Praxis vor. Weitere Früherkennungsuntersuchungen erfolgten am 02.12.2024 (Alter: 37 Monate), am 01.06.2025 (43 Monate) sowie am 15.12.2025 (49 Monate).

Im Rahmen sämtlicher Untersuchungstermine wurden der Vater ausführlich zur Durchführung der häuslichen Mundhygiene angeleitet und individuell beraten. Zudem erfolgte jeweils eine Zahnschmelzhärtung mittels Fluoridlackapplikation.

Die Patientin zeigte sich bei allen Terminen kooperativ und altersentsprechend gut mitarbeitend. Die Beratung des Vaters gestaltete sich aufgrund eines ausgeprägten Informationsbedarfs und zahlreicher Rückfragen zeitintensiv.

  • Inhalt
    (0)LeistungsbeschreibungBEMAAnz.GOZAnz.Bemerkungen
    1. Termin
    28. Lebensmonat





    FrüherkennungsuntersuchungFU Z31Ä6
    ÄK1
    1
    1

    Aufklärung des Vaters zur häuslichen Mundhygiene,
    Anwendung von Fluoriden und zahngesunder Ernährung.
    FU Pr1Ä11Ggf. zum erhöhten Steigerungsfaktor bei zeitintensiver Aufklärung, Voraussetzung für die Ä4 ist nicht erfüllt.
    Fluoridlackanwendung zur ZahnschmelzhärtungFLA110201






    2.Termin
    37. Lebensmonat





    FrüherkennungsuntersuchungFU Z41Ä6
    ÄK1
    1
    1

    Aufklärung des Vaters zur häuslichen Mundhygiene,
    Anwendung von Fluoriden und zahngesunder Ernährung.


    Ä11Ggf. zum erhöhten Steigerungsfaktor bei zeitintensiver Aufklärung, Voraussetzung für die Ä4 ist nicht erfüllt.
    Fluoridlackanwendung zur ZahnschmelzhärtungFLA110201






    3. Termin
    43. Lebensmonat





    Früherkennungsuntersuchung011Ä6
    ÄK1
    1
    1

    Aufklärung des Vaters zur häuslichen Mundhygiene,
    Anwendung von Fluoriden und zahngesunder Ernährung.


    Ä11Ggf. zum erhöhten Steigerungsfaktor bei zeitintensiver Aufklärung, Voraussetzung für die Ä4 ist nicht erfüllt.
    Fluoridlackanwendung zur ZahnschmelzhärtungFLA110201






    4. Termin
    49. Lebensmonat





    FrüherkennungsuntersuchungFU Z5100101
    Aufklärung des Vaters zur häuslichen Mundhygiene,
    Anwendung von Fluoriden und zahngesunder Ernährung.


    Ä11Ggf. zum erhöhten Steigerungsfaktor bei zeitintensiver Aufklärung, Voraussetzung für die Ä4 ist nicht erfüllt.
    Fluoridlackanwendung zur ZahnschmelzhärtungFLA110201
  • Häufige Fehler

    Die Fluoridlackanwendung (FLA) wird in der Praxis weiterhin häufig nicht berücksichtigt, da sie ursprünglich an das Vorliegen eines erhöhten Kariesrisikos gebunden war. Diese Voraussetzung ist inzwischen entfallen, sodass die FLA unabhängig vom individuellen Kariesrisiko erbracht und abgerechnet werden kann.

    Neben den Früherkennungsuntersuchungen Z4 bis Z6 ist eine zusätzliche Abrechnung der FU Pr nicht möglich.

    Bei Kindern im Alter vom 6. bis zum 72. Lebensmonat wird aus Gewohnheit oder Unkenntnis häufig die BEMA-Nr. 01 angesetzt, obwohl inhaltlich eine Früherkennungsuntersuchung durchgeführt wird. Dies entspricht nicht dem vorgesehenen Leistungsinhalt.

    Bei privat versicherten Kindern wird häufig pauschal die GOÄ-Nr. Ä4 berechnet, obwohl deren Leistungsinhalt nicht erfüllt ist. Insbesondere bei guter Kooperation des Kindes ist die Abrechnung dieser Position oftmals nicht nachvollziehbar. Hieraus resultieren nicht selten Erstattungsprobleme sowie Rückfragen oder Konflikte mit den Bezugspersonen.

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