Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Prophylaktische Leistungen
Präventive Leistungen für Patienten mit Pflegegrad oder Eingliederungshilfe
Behandlungsfall
Die 89-jährige Patientin kommt mit ihrer Tochter zur Untersuchung in die Praxis. Die Zahnärztin erhebt die Fremdanamnese in einem ausführlichen Gespräch mit der Tochter.
Die eingehende Untersuchung und Beratung der Patientin über den erhobenen Befund durch die Zahnärztin ergibt Folgendes: Oberkiefer-Totalprothese und teleskopierende Prothese im Unterkiefer, Zähne 43 bis 33 vorhanden, Zahnstein vorhanden, Zahnersatz suffizient.
Im Anschluss erhebt die Prophylaxeassistentin einen Mundhygienestatus, erstellt den Mundgesundheitsplan und klärt die Tochter ausführlich über die Empfehlungen auf.
Die harten Zahnbeläge an den Zähnen 43 bis 33 werden entfernt.
Die Zahnärztin kontrolliert das Behandlungsergebnis und den Mundgesundheitsplan, unterschreibt diesen und gibt ihn der Tochter mit. Es wird ein Termin in sechs Monaten vereinbart. <br<
(0)BEMA | abrechenbare Leistungen | Anzahl |
---|---|---|
01 (U) | Eingehende Untersuchung Beratung | 1 |
- | Erhebung der Fremdanamnese und Aufklärung der Begleitperson | - |
174 a (PBa) | Mundgesundheitsstatus | 1 |
174 b (PBb) | Mundgesundheitsplan | 1 |
107 a (PBZst) | Entfernung harter Zahnbeläge 43–33 | 1 |
- | Kontrolle und Aushändigen des Mundgesundheitsplanes | - |
Auflistung ggf. nicht abschließend, weitere Leistungen sind unter Einhaltung der Abrechnungsbestimmungen ggf. möglich.
- Hinweis
Häufige Fehler
Die Leistungen für Patienten, die einem Pflegegrad gemäß § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX erhalten, wurden dem BEMA bereits vor einigen Jahren hinzugefügt. Trotzdem sind sie leider vielen Praxen nicht bekannt und werden nicht durchgeführt, obwohl die Patienten Anspruch haben und die Leistungen nicht budgetiert sind.
Der Pflegegrad wird auf dem Anamnesebogen/im Gespräch mit Patienten und/oder Begleitpersonen nicht abgefragt, so dass der Anspruch gar nicht bekannt ist.
Statt halbjährlich die BEMA-Nr. 107 a wird nur die 107 abgerechnet.