Suchergebnisse werden geladen...
Keine Filter aktiv
0 Ergebnisse

Jetzt weiter abrechnen mit einem exklusiven Zugang!
Edition Zahnarztpraxis
Mit der Edition Zahnarztpraxis bist Du für alle Abrechnungsfragen gewappnet. Du erhältst alle Infos rund um die private und gesetzliche Abrechnung und profitierst von echtem Expertenwissen. Mit dem einzigartigen Begründungsgenerator sind Begründungen für Dich ab sofort spielend leicht erstellt.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Dentallabor
Die Edition Dentallabor ist Dein perfekter Ratgeber und Begleiter in der zahntechnischen Abrechnung. Freue Dich auf knifflige Abrechnungsbeispiele, Profiwissen zur Privat- und Kassenabrechnung und Deine individuelle Abrechnungsberatung.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Profitiere vom kompletten Abrechnungswissen für die Zahnarztpraxis und das Dentallabor und erstelle zukünftig immer vollständige und korrekte Rechnungen.
€ 39,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Du bist bereits registriert? Jetzt einloggen

Festzuschussgruppe 4
Totale Prothese im athrophierten Oberkiefer

Bereich: Allgemein
Berechnung nach: GKV
Verzeichnis: Festzuschüsse

Totale Prothese im atrophierter Oberkiefer mit Metallbasis
(Metallbasis ohne Richtlinienindikation)

Gleichartige Versorgung

(0)AnzahlFeZAnzahlBema-
Nr.a
AnzahlGOZ-
Nr.b
14.2198b15220
  • Mögliche zusätzliche Leistungen

    Bema-Nr. 7b

  • Hinweis

    In begründeten Ausnahmefällen (z. B. Torus palatinus und Exostosen) ist eine Totalprothese mit Metallbasis eine Regelversorgung. Im vorliegenden Fall kann ein atrophierter Oberkiefer diagnostiziert werden. Dies entspricht nicht der ZE-Rl Nr. 30, allerdings handelt es sich bei Vorliegen eines atrophierten Kiefers nicht um eine andersartige Versorgung sondern um eine gleichartige Versorgung, die Mehrkosten werden gem. GOZ abgerechnet.

    Ist eine intraorale Stützstiftregistrierung notwendig, so kann der FeZ 4.9 zusätzlich angesetzt werden und die Bema-Nr. 98d. Die Bema-Nr. 98d kann nur neben den Bema-Nrn. 97a/b angesetzt werden.

    a Die Liste der angegebenen Gebührennummern ist ggf. nicht abschließend und muss den individuellen Gegebenheiten jeder einzelnen Behandlung angepasst werden.

    bDie Liste der angegebenen Gebührennummern ist ggf. nicht abschließend und muss den individuellen Gegebenheiten jeder einzelnen Behandlung angepasst werden.