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Festzuschussgruppe 4
Totale Prothese im athrophierten Oberkiefer

Bereich: Allgemein
Berechnung nach: GKV
Verzeichnis: Festzuschüsse

Totale Prothese im atrophierter Oberkiefer mit Metallbasis
(Metallbasis ohne Richtlinienindikation)

Gleichartige Versorgung

(0)AnzahlFeZAnzahlBema-
Nr.a
AnzahlGOZ-
Nr.b
14.2198b15220
  • Mögliche zusätzliche Leistungen

    Bema-Nr. 7b

  • Hinweis

    In begründeten Ausnahmefällen (z. B. Torus palatinus und Exostosen) ist eine Totalprothese mit Metallbasis eine Regelversorgung. Im vorliegenden Fall kann ein atrophierter Oberkiefer diagnostiziert werden. Dies entspricht nicht der ZE-Rl Nr. 30, allerdings handelt es sich bei Vorliegen eines atrophierten Kiefers nicht um eine andersartige Versorgung sondern um eine gleichartige Versorgung, die Mehrkosten werden gem. GOZ abgerechnet.

    Ist eine intraorale Stützstiftregistrierung notwendig, so kann der FeZ 4.9 zusätzlich angesetzt werden und die Bema-Nr. 98d. Die Bema-Nr. 98d kann nur neben den Bema-Nrn. 97a/b angesetzt werden.

    a Die Liste der angegebenen Gebührennummern ist ggf. nicht abschließend und muss den individuellen Gegebenheiten jeder einzelnen Behandlung angepasst werden.

    bDie Liste der angegebenen Gebührennummern ist ggf. nicht abschließend und muss den individuellen Gegebenheiten jeder einzelnen Behandlung angepasst werden.

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