BEB Zahntechnik® – Teil 11
- 23. März 2026
- Lesezeit: 3min
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Im aktuellen Teil wurden folgende Leistungen neu aufgenommen bzw. inhaltlich angepasst:
L-Nr. 5.83.11.0
Fräsobjekt Kunststoff aufpassen, Objekt schleimhautgetragen
Erläuterung zum Inhalt:
Fräsobjekt aus Kunststoff aufpassen, schleimhautgetragen.
Hinweise in der BEB:
Teilleistung eines Fräslabors. Die Ausarbeitung erfolgt nur so weit, wie es für die Qualitätskontrolle und den Versand erforderlich ist. Anwendbar z. B. für:
- individuelle Löffel
- Basen für Wachswälle oder Aufstellungen
- Prothesenbasen
- Bohrschablonen
Das Verschleifen der Supports ist in der BEB-Nr. 5.81.01.0 (Fräsobjekt lösen) je Zahneinheit enthalten.
Anmerkung:
Die Abrechnung dieser Position ist für verschiedene Anwendungsbereiche vorgesehen, etwa für individuelle Löffel, Prothesenbasen oder Bohrschablonen.
Zusätzlich kann die L-Nr. 5.81.01.0 für das Lösen des Fräsobjekts je Zahneinheit berechnet werden.
Wichtig ist jedoch die klare Abgrenzung:
- Es muss sich um ein schleimhautgetragenes Kunststoffobjekt handeln.
- Ausgeschlossen sind:
- rein ossal (knöchern) getragene Objekte
- Fräsobjekte aus Metall
- im 3D-Druck hergestellte Kunststoffobjekte
Da die Leistungsbeschreibung nur eine minimale Ausarbeitung vorsieht, wird diese Position in der Praxis überwiegend von Fräsdienstleistern berechnet – insbesondere dann, wenn das Objekt im Anschluss versendet wird. Dies gilt auch für extern gefertigte Arbeiten.
L-Nr. 5.83.12.0
Fräsobjekt Kunststoff aufpassen und ausarbeiten, Objekt schleimhautgetragen
Erläuterung zum Inhalt:
Fräsobjekt aus Kunststoff aufpassen und ausarbeiten, schleimhautgetragen.
Hinweise in der BEB:
Anwendbar für:
- individuelle Löffel
- Basen für Wachswälle oder Aufstellungen
- Prothesenbasen
- Bohrschablonen
Das Verschleifen der Supports ist ebenfalls in der BEB-Nr. 5.81.01.0 enthalten.
Anmerkung:
Diese Position kann bei den genannten Versorgungsarten angesetzt werden.
Zusätzlich ist es möglich, die L-Nr. 5.81.01.0 je Zahneinheit für das Lösen des Fräsobjekts zu berechnen.
Zu beachten:
- Die Leistung gilt ausschließlich für schleimhautgetragene Objekte
- Nicht berechnungsfähig sind:
- ossal getragene Objekte
- gefräste Metallobjekte
- gedruckte Kunststoffobjekte
Ein wichtiger Hinweis zur Praxis: Die Position ist auch dann abrechnungsfähig, wenn die Leistung extern gefertigt und anschließend im eigenen Labor weiterbearbeitet wurde.
L-Nr. 5.83.13.0
Fräsobjekt Kunststoff ausarbeiten, Objekt schleimhautgetragen
Erläuterung zum Inhalt:
Fräsobjekt aus Kunststoff ausarbeiten, schleimhautgetragen.
Hinweise in der BEB:
Finalisierung der Teilleistung des Fräslabors, ggf. inklusive Politur. Anwendbar für:
- individuelle Löffel
- Basen für Wachswälle oder Aufstellungen
- Prothesenbasen
- Bohrschablonen
Das Verschleifen der Supports ist in der BEB-Nr. 5.81.01.0 enthalten.
Anmerkung:
Diese Position umfasst das vollständige Ausarbeiten eines schleimhautgetragenen Fräsobjekts aus Kunststoff und kann bei den genannten Versorgungen angesetzt werden.
Zusätzlich kann – falls erforderlich – die L-Nr. 5.81.01.0 für das Lösen des Fräsobjekts berechnet werden.
Wichtige Abgrenzungen:
- Nur für gefräste Kunststoffobjekte
Nicht anwendbar bei:
- Metallfräsobjekten
- gedruckten Kunststoffobjekten- Es muss sich zwingend um ein schleimhautgetragenes Objekt handeln
Auch diese Position ist abrechnungsfähig, wenn die Leistung extern hergestellt wurde.
Fazit
Achten Sie bei der Abrechnung stets auf die vorgegebenen Leistungsinhalte (Erläuterungen und Hinweise) der jeweiligen Position.
Bestehende Leistungsketten bzw. „Jumbos“ sollten entsprechend an die neuen Leistungspositionen angepasst werden.
Weiter geht es im nächsten Teil.
Zahntechnikermeister
Stefan Sander







