Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Totalprothesen
Kinderprothese OK/UK
Regelversorgung
Festzuschuss: 2 x 5.1
(0)BEL II | Berechenbare Leistungen | Menge | Erklärung |
---|---|---|---|
001 0 | Modell | 1 | Gegenbiss |
001 0 | Modell | 1 | |
012 0 | Mittelwertartikulator | 1-2 | |
301 0 | Aufstellung, Grundeinheit | 2 | |
302 0 | Aufstellung Wachs oder Kunststoff je Zahn | 8 | |
361 0 | Fertigstellung Grundeinheit | 2 | |
362 0 | Fertigstellen je Zahn | 8 | |
380 0 | Einfache gebogene Halte-/Stützvorrichtung | 5 | |
933 0 | Versandkosten | 2 | nicht im Praxislabor |
Mat. | Seitenzähne | 6 | |
Mat. | Frontzähne | 2 |
- Mögliche Zusatzleistungen
(0)BEL II/
BEB 97Berechenbare Leistungen Menge Erklärung 001 0 Modell 2 Situationsmodell 020 1 Basis für Vorbissnahme 2 021 3 Basis für Bissregistierung 2 022 0 Bisswall 2 023 0 Registrierplatte und -stift auf Basen 1 381 0 Sonstige Halte- und/oder Stützvorrichtung je 382 1 Weichkunststoff 2 382 2 Sonderkunststoff 2 383 0 Zahn zahnfarben hergestellt je 384 0 Zahn zahnfarben hinterlegt je Mat. Weichkunststoff 2 Mat. Sonderkunststoff 2 Mat. Registrierbesteck 1 0301 Zahn vermessen 5 je Klammer 0304 Zahn radieren je 0723 Zahnfarbenbestimmung I 1 0724 Zahnfarbenbestimmung II 1 1251 Vorwall 5 je Sattel 6441 Charakterisieren einer Basis 2 - Notizen
Sollte eine zusätzliche Einprobe/Umstellung erforderlich sein, können die Positionen 0120 und 3020 auch mehrfach berechnet werden. Bei Verwendung eines Gesichtsbogens wird die Einartikulierung nach BEB 97 berechnet mit den Positionen 0402–0406. Für die Abrechnung gegenüber der KZV ist eine Bemerkung erforderlich, dass das Artikulieren wegen des Gesichtsbogens nicht nach BEL II berechnet wird. Die Tatsache, dass es sich bei Kinderprothese im weitesten Sinne um Interimsprothesenhandelt, bleibt ein Eigenanteil bei den Eltern, außer Sie fallen unter die Härtefallregelung.
- Hinweis
Die Verwendung der BEB-Positionen (z. B. im Bereich der Kauflächen-Gestaltung und Qualitätssteigerung) ändert den Eigenanteil des Patienten. Die Verwendung dieser Positionen obliegt der Beauftragung durch den Behandler oder der technischen Notwendigkeit durch den Zahntechniker.