Cover-Denture-Prothesen
Cover-Denture-Prothese UK mit Wurzelstiftkappen
Regelversorgung
Festzuschuss: 1 x 4.3, 3 x 4.8
Basisleistungen
(0)BEL II | Berechenbare Leistungen | Menge | Erklärung |
---|---|---|---|
001 0 | Modell | 1 | Gegenbiss |
001 0 | Modell | 1 | Modell für Löffel |
001 0 | Modell | 1 | Kontrollmodell |
005 1 | Sägemodell | 1 | |
005 3 | Modell nach Überabdruck | 1 | |
005 5 | Fräsmodell | 1 | |
012 0 | Mittelwertartikulartor | 2 | |
021 1 | Individueller Löffel | 1 | |
021 3 | Basis für Bissregistrierung | 1 | |
021 5 | Basis für Aufstellung | 1 | |
022 0 | Bisswall | 1 | |
101 3 | Wurzelstiftkappe | 3 | |
134 3 | Konfektions-Anker | 3 | |
301 0 | Aufstellung, Grundeinheit | 1 | |
302 0 | Aufstellen Wachs oder Kunststoff je Zahn | 14 | |
361 0 | Fertigstellen Grundeinheit | 1 | |
362 0 | Fertigstellen je Zahn | 14 | |
806 0 | Gegossenes Basisteil | 1 | als Verstärkung |
933 0 | Versandkosten | 8 | nicht im Praxislabor |
Mat. | Frontzähne | 6 | |
Mat. | Seitenzähne | 8 | |
Mat. | Konfektionierter Anker | 3 | |
Mat. | Legierung | gr. |
- Mögliche Zusatzleistungen
(0)BEL II/
BEBBerechenbare Leistungen Menge Erklärung 001 0 Modell 1 Situationsmodell 002 4 Galvanisieren 1 161 0 Zahnfleisch aus Kunststoff 3 210 0 Lösungshilfe 2 383 0 Zahn zahnfarben hergestellt je 384 0 Zahn zahnfarben hinterlegt je 0213 Ausblocken eines Stumpfes 3 0253 Split-Cast Sockel an Modell 1 0511 Mehraufwand für Einstellen nach Zentrikregistrat 1 bei Gesichtsbogen
(Beim Einstellen nach Gesichts-
bogen im individuellen Artiku-
lator wird die Artikulation nach
BEB berechnet. Die Arbeit wird
dadurch gleichartig.)0723 Zahnfarbenbestimmung I 1 0724 Zahnfarbenbestimmung II 1 1251 Vorwall 2 je Kieferhälfte 5308 Modellgussteil konditionieren 1 für Basisteil gegossen - Hinweis
Die Verwendung der BEB-Positionen (z. B. im Bereich der Kauflächen-Gestaltung und Qualitätssteigerung) ändert den Eigenanteil des Patienten und auch die Versorgungsart. Die Verwendung dieser Positionen obliegt der Beauftragung durch den Behandler oder der technischen Notwendigkeit durch den Zahntechniker.
- Notizen
Die Position „Basis für Aufstellung“ (021 5) ist bei Cover-Denture-Prothesen ohne Modellguss abrechenbar. Sollte aus Gründen der exakten Bissregistrierung ein neuer Biss genommen werden, sind zusätzlich (wegen Insuffizienz des stomatognathen Systems) erneut die Positionen 012 0 „Mittelwertartikulator“ und 302 0 „Aufstellen Wachs oder Kunststoff je Zahn“ je umgestellten Zahn über BEL II abrechenbar. Sollte die Arbeit in einem individuellen Artikulator mit Gesichtsbogen hergestellt werden, so wird die Artikulation nach BEB berechnet.
- Hinweis
Die Verwendung der vorgeschlagenen BEB-Positionen ist grundsätzlich immer eine Empfehlung und keine Vorschrift, diese Positionen insgesamt komplett anzusetzen. Auch dürfen Texte verändert und individuell angepasst werden sowie eigene Positionen selbstständig angelegt werden zur Ergänzung der BEB 97.
- Notizen
In der Regel wird neben dem Arbeitsmodell ein Kontrollmodell erstellt und die anzufertigende Arbeit auf dem Kontrollmodell aufgepasst, um die Passgenauigkeit auf dem Stumpf sicherzustellen. Die Position 1003 ist bei Cover-Denture-Prothesen ohne Modellguss berechenbar. Sollte aus Gründen der exakten Bissregistrierung ein neuer Biss genommen werden, sind zusätzlich wegen Insuffizienz des stomatognathen Systems ein weiteres Mal die Positionen 0404 „Modellmontage in individuellen Artikulator I“ und 6009 „Umstellen je Zahneinheit“ je umgestellter Zahn berechenbar. Die Möglichkeit der freien Preisgestaltung ist bei der BEB erlaubt. Allerdings orientieren sich auch diese Preise oft an regionalen Standorten. Ein genereller Zuschlag auf die Materialkosten für Lagerhaltung, Risikozuschlag sowie Vorfinanzierungs- und Versicherungskosten zwischen 15 % und 20 % ist im gewerblichen Dentallabor durchaus vertretbar und üblich.