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Cover-Denture-Prothesen
Cover-Denture-Prothese im UK mit indiv. gefrästem Stegm NEM auf Implantaten Regio 34, 44; ZE-Rili 36b ist erfüllt

Bereich: Herausnehmbarer Zahnersatz
Berechnung nach: GKV
Verzeichnis: BEL II

Gleichartige Versorgung

Festzuschuss: 1 x 4.4
ZE-Richtlinie 36b besagt, dass bei Vorliegen eines stark atrophierten Kiefers Implantate in der Regelversorgung erfolgen können.

Basisleistungen

(0)BEL II/
BEB 97
Berechenbare LeistungenMengeBemerkung
001 8Modell bei Implantatversorgung1Modell für Löffel
001 8Modell bei Implantatversorgung1Modell nach Funktionsabformung
001 8Modell bei Implantatversorgung1Gegenkiefer
012 8Mittelwertartikulator bei Implantatversorgung1–2
021 2Funktionslöffel1
021 6Basis für Bissregistrierung bei Implantatversorgung1
021 8Basis für Aufstellung bei Implantatversorgung1
022 8Bisswall bei Implantatversorgung1
301 8Aufstellung, Grundeinheit bei Implantatversorgung1
302 8Aufstellen Wachs oder Kunststoff je Zahn bei Implantatversorgung14
361 8Fertigstellung Grundeinheit bei Implantatversorgung1
362 8Fertigstellen je Zahneinheit bei Implantatversorgung14
933 8Versandkosten8–10
Mat.Frontzähne6
Mat.Seitenzähne8
0010Spezialmodell1
0221Hilfsteil in Abdruck2
0223Zahnfleischmaske, abnehmbar2
0224Modellimplantat repositionieren2
0225Implantatpfosten auf Modellierimplantat aufschrauben2
0302Modell vermessen1
2973Bearbeiten eines Implantataufbaus2
2981NEM Zuschlag3
3031Individueller Steg, Grundeinheit3
3032Individueller Steg, Längeneinheit8je Zahneinheit
3104Stegfräsung8
3221Individuelles Steggeschiebe8
3323Steggeschiebe individuell an Sekundärteil3
6471Aufwand der Fertigstellung über Implantat2
Mat.Implantatteileje
Mat.NEM3
Mat.Schraube3
  • Mögliche Zusatzleistungen
    (0)BEL II/
    BEB97
    Berechenbare LeistungenMengeBemerkung
    0020Remontage-Modell1
    0205Abdruck galvanisieren1
    0211Abdruckmanschette1
    0222Modellergänzung aus Kunststoff1
    0814Modellanalyse für Implantologie1
    0816Implantachse und -ort mit Planungsprogramm
    festlegen
    1
    0511Mehraufwand für Einstellen nach Zentrikregistrat1bei Gesichtsbogen
    0723Zahnfarbenbestimmung I1
    0724Zahnfarbenbestimmung II1
    0821Kostenplan Prothetik1
    1251Vorwall3je Kieferhälfte und Frontzahnbereich
    1601Testplättchen aus Metall1zum Vorabtest, ob eine Unverträglichkeit vorliegt
    1602Testplättchen aus Kunststoff1zum Vorabtest, ob eine Unverträglichkeit vorliegt
    6121Zuschlag für Aufstellung bei Anwesenheit des Patientenje
    6142Systemaufstellung II1
    6143Systemaufstellung III1
    6144Systemaufstellung IV1
    6441Charakterisieren einer Basis1
    6482Reokkludieren einer Prothese1
    6483Selektives Einschleifen Prothetik1
    6503Konfektioniertes Metallgitter anpassen und einarbeiten1
    6521Metallfacette einarbeitenje
    6936Individuell charakterisieren, Konfektionszahn Keramikje
    6937Individuell charakterisieren, Konfektionszahn Kunststoffje
    6938Zuschlag verschiedene Zahnfarbenjeje angefangene Zahngarnitur
  • Hinweis

    Die Verwendung der vorgeschlagenen BEB-Positionen ist grundsätzlich immer eine Empfehlung und keine Vorschrift, diese Positionen insgesamt komplett anzusetzen. Auch dürfen Texte verändert und individuell angepasst werden sowie eigene Positionen selbstständig angelegt werden zur Ergänzung der BEB 97.

  • Notizen

    Da es sich in diesem Beispiel um eine Stegversorgung handelt werden die Positionen, die nicht in der BEL II enthalten sind aus der BEB 97 herangezogen.

    Die BEL II hat eigenständige Leistungen, die durch eine „6“ bzw. „8“ am Ende gekennzeichnet sind, die die Implantatleistungen in der Regelversorgung wiedergeben.

    Die Steg-Grundeinheit bezieht sich auf die Stegeinheiten, die Steg-Längeneinheit bezieht sich auf die Anzahl der zu ersetzenden Zähne innerhalb der Stegkonstruktion. In diesem Beispiel sind die Einheiten jeweils auf die Zähne 45–35 bezogen.

    Sollte aus Gründen der exakten Bissregistrierung ein neuer Biss genommen werden, können Mittelwertartikulator bei Implantatversorgung (012 8) und Aufstellen Wachs oder Kunststoff je Zahn bei Implantatversorgung (302 8) zusätzlich berechnet werden.

    In der zahnärztlichen Abrechnung sind ebenfalls ein paar Leistungen mit einem „i“ gekennzeichnet.

    Die Möglichkeit der freien Preisgestaltung ist bei der BEB erlaubt. Allerdings orientieren sich auch diese Preise oft an regionalen Standorten.