Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Reparaturen/Wiederherstellungen
Vollständige Unterfütterung einer implantat- und zahngetragenen Hybridprothese
Eine Hybridprothese stellt eine besondere Versorgungsform einer Kombinationsprothese dar. Die Verankerung einer Hybridprothese findet an den verbliebenen Zähnen oder an den Implantaten statt. Eine Hybridprothese lässt sich äußerlich nicht von einer Totalprothese unterscheiden, bietet jedoch durch die Verankerung im Kiefer deutliche Vorteile, etwa beim Sprechen, Kauen und beim Geschmacksempfinden.
In diesem Fallbeispiel wird die vollständige Unterfütterung durch ein Dentallabor durchgeführt. Dazu nimmt der Zahnarzt zunächst eine Abformung (Prothesenabdruck). Der Zahntechniker erstellt anhand des Prothesenabdruckes eine neue Prothesenbasis.
Hierbei wird lediglich der Teil erneuert, welcher der Mundschleimhaut zugewandt ist.
Die Implantatelemente behalten ihre Funktion bei.
Hinweis
- Wiederherstellungen an herausnehmbaren Suprakonstruktionen sind grundsätzlich andersartige Versorgungen. Nur im Ausnahmefall nach Zahnersatz-Richtlinie 36b (zahnloser atrophierter Kiefer) sind Wiederherstellungen Regelversorgungen.
- Eine Hybridprothese ist jedoch sowohl implantat- als auch zahngetragen. Somit kann die Ausnahmeindikation nicht vorliegen.
Abrechnung nach GKV und PKV
Dieses Fallbeispiel ist nur als Privatberechnung möglich.
Eine Zuordnung nach den Vorgaben und Richtlinien der Festzuschüsse ist hier nicht möglich.
Im Bereich der privaten Leistungsabrechnung kommen nur Leistungsnummern der BEB Zahntechnik® zum Tragen.
- Empfohlene Berechnung nach BEB Zahntechnik®
(0)BEB Zahntechnik® Berechenbare Leistungen Menge Anmerkung 1.10.12.0 Eingangsdesinfektion 1 1.01.02.0 Modell FUM 1 1.01.04.0 Modell HFL 1 Gipskonter für UF 1.04.05.0 Hilfsteil reponieren je z. B. Modellanalog für Locator 1.09.01.0 Modellpaar in Fixator montieren 1 für Unterfütterung 6.04.01.0 Verbindungselement sichern je 8.01.02.0 Vollständige Unterfütterung 1 1.14.01.0 Versand durch Laborboten 2 nicht im Praxislabor Mat. Basiskunststoff 1 Mat. Modellanalog je - Fakultative Leistungen
(0)BEB Zahntechnik® Berechenbare Leistungen Menge Anmerkung 1.10.13.0 Ausgangsdesinfektion 1 1.12.01.0 Zahntechnikermeister, je 15 Minuten je 1.12.02.0 Zahntechniker, je 15 Minuten je 6.05.02.0 Weichkunststoff an Prothesenteil je 6.05.03.0 Weichkunststoff an Prothese 1 6.05.05.0 Sonderkunststoff verarbeiten 1 Mat. Weichkunststoff 1 kalkulierter Preis Mat. Sonderkunststoff 1 kalkulierter Preis - Hinweis
- In der BEB Zahntechnik® wird zwischen einer „normalen“ und einer Unterfütterung mit funktioneller Randgestaltung unterschieden.
- Bitte beachten Sie die Anzahl der Modelle.
- Die BEB Zahntechnik®-Nr. 1.04.05.0 „Hilfsteil reponieren“ beschreibt die Hilfsteile, die auch als „Platzhalter“ bekannt sind und den Primärkonfektionsteilen entsprechen, die dem im Mund verbliebenen Primärteil gleichen.
- Die Möglichkeit der freien Preisgestaltung ist bei der BEB Zahntechnik® erlaubt. Allerdings orientieren sich auch diese Preise oft an regionalen Standorten.
- Ein genereller Zuschlag auf die Materialkosten für Lagerhaltung, Risikozuschlag sowie Vorfinanzierungs- und Versicherungskosten zwischen 15 % und 20 % ist durchaus vertretbar und üblich.
- Eine eventuelle Prothesenreinigung ist eine private Leistung und kann ggf. zusätzlich berechnet werden.
- Das Hohllegen (z. B. mittels Zinnfolie) kann über die BEB Zahntechnik®-Nr. 1.05.09.0 „Abdecken von Kieferteilen, je Kiefersegment, Sattel“ berechnet werden.
- In Abhängigkeit von der gewählten Arbeitsweise können sich erhebliche Unterschiede in der Abrechnung ergeben. Wir empfehlen daher, Ihre spezifischen Prozessschritte zu überprüfen.






