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Reparaturen/Wiederherstellungen
Erneuerung der Keramikvollverblendungen an einer vorhandenen implantatgetragenen Brücke

Bereich: Reparaturen
Berechnung nach: PKV
Verzeichnis: BEB ZT

Bei Reparaturen werden an bestehendem Zahnersatz Leistungen zur Instandsetzung erbracht. Oftmals ist im Vorfeld nicht klar erkennbar, wie umfangreich die Instandsetzung wird. Auch die zahntechnischen Arbeitsschritte (mit den damit verbundenen Abrechnungspositionen) können bei ähnlichen Reparaturaufträgen zum Teil erheblich voneinander abweichen.

In diesem Fallbeispiel werden drei keramische Vollverblendungen an einer implantatgetragenen Brücke erneuert. Eine besondere Schwierigkeit für den Zahntechniker besteht in dem Entfernen der alten „Verblendreste“ vom metallischen Gerüst.

Die Brücke „steckt“ in der Abformung und wird mit einer Gegenkieferabformung dem Zahntechniker übergeben. Die Abutments verbleiben im Mund.

Abrechnung nach GKV und PKV
Dieses Fallbeispiel ist nur als Privatberechnung möglich!
Eine Zuordnung nach den Vorgaben und Richtlinien der Festzuschüsse ist hier nicht möglich.
Im Bereich der privaten Leistungsabrechnung kommen nur Leistungsnummern der BEB Zahntechnik® zum Tragen.

Hinweis
Reparaturen an Suprakonstruktionen sind nur dann als Regelversorgung abzurechnen, wenn eine Ausnahmeindikation nach Nr. 36 der Zahnersatzrichtlinien vorliegt. Dies ist für Nr. 36 a bei einer Einzelzahnlücke der Fall, wenn die Nachbarzähne nicht überkront oder überkronungsbedürftig sind. Oder es liegt bei Nr. 36 b ein zahnloser atrophierter Kiefer vor. Die Reparatur einer implantatgetragenen Brücke ist daher immer andersartig und so z. B. nach BEB Zahntechnik® abzurechnen.

  • Empfohlene Berechnung nach BEB Zahntechnik®
    (0)BEB Zahntechnik®Berechenbare LeistungenMengeAnmerkung
    1.10.12.0Eingangsdesinfektion1
    1.01.05.0Modell RG1mit individuellen oder konfektionierten Aufbauten
    1.01.07.0Modell GKRP1Gegenkiefermodell
    1.03.02.0Einzelstumpf aus Kunststoff2
    1.09.02.0Modellpaar in Kausimulator montieren1*
    8.08.01.0Wiederherstellung Kronen oder Brücken, Grundeinheit3
    2.03.07.0Vollverblendung Keramik3
    2.03.08.0Pontic aus Keramik1
    1.17.01.0Handling Keramikbrände1
    1.14.01.0Versand durch Laborboten, je Versandgang2nicht im Praxislabor
    1.10.13.0Ausgangsdesinfektion1
    Mat.Verblendmaterial3


    Hinweis
    *Das Berechnungsbeispiel beinhaltet 1 x die Leistung BEB Zahntechnik®-Nr. 1.09.02.0 „Modellpaar in Kausimulator montieren“. Ist jedoch das Einstellen nach Gesichtsbogen vorgesehen, ist diese Leistungsposition durch die BEB Zahntechnik®-Nr. 1.05.01.0 „Präzisionskontrollsockel“ und BEB Zahntechnik®-Nr. 1.09.03.0 „Modell mit Systemteil in Kausimulator montieren“
    oder
    BEB Zahntechnik®-Nr. 1.09.04.0 „Modellmontage mit Systemteil in Kausimulator“ und BEB Zahntechnik®-Nr. 1.09.05.0 „Montage eines Gegenkiefermodelles“ zu ersetzen.

  • Fakultative Leistungen bei einer Einstellung nach Gesichtsbogen
    (0)BEB Zahntechnik®Berechenbare LeistungenMengeAnmerkung
    1.09.02.0Modellpaar in Kausimulator montieren1*
    1.05.01.0Präzisionskontrollsockel2
    1.09.03.0Modell mit Systemteil in Kausimulator montieren1
    oderoder

    1.09.04.0Modellmontage mit Systemteil in Kausimulator1
    1.09.05.0Montage eines Gegenkiefermodelles1


    Hinweis
    *Das Berechnungsbeispiel beinhaltet 1 x die Leistung BEB Zahntechnik®-Nr. 1.09.02.0 „Modellpaar in Kausimulator montieren“. Ist jedoch das Einstellen nach Gesichtsbogen vorgesehen, ist diese Leistungsposition durch die BEB Zahntechnik®-Nr. 1.05.01.0 „Präzisionskontrollsockel“ und BEB Zahntechnik®-Nr. 1.09.03.0 „Modell mit Systemteil in Kausimulator montieren“
    oder
    BEB Zahntechnik®-Nr. 1.09.04.0 „Modellmontage mit Systemteil in Kausimulator“ und BEB Zahntechnik®-Nr. 1.09.05.0 „Montage eines Gegenkiefermodelles“ zu ersetzen.

  • Fakultative Leistungen
    (0)BEB Zahntechnik®Berechenbare LeistungenMengeAnmerkung
    1.04.06.0Zahnfleischmaskeje
    1.10.01.0Zahnfarbenbestimmung im Labor1
    1.10.02.0Zahnfarbenbestimmung in der Praxis1
    1.10.03.0Digitale Farbbestimmung1
    1.10.04.0Bilddokumentationje
    1.10.05.0Bilddokumentation auf CD1
    1.12.01.0Zahntechnikermeister Zeiteinheitje
    1.12.02.0Zahntechniker Zeiteinheitje
    2.03.09.0Farbanpassung Keramikje
    2.03.10.0Zahnfleisch aus Keramikje
  • Hinweis
    • Das Verblendmaterial ist berechnungsfähig.
    • Ist ein mehrfaches Einstellen in einen Artikulator vorgesehen, kann die Leistung BEB Zahntechnik®-Nr. 1.09.02.0 „Modellpaar in Kausimulator montieren“ zusätzlich anfallen.
    • Leistungen, die nicht in der BEB Zahntechnik® enthalten sind, können individuell als Unterpositionen zu bereits bestehen Positionen angelegt werden.
    • Innerhalb der BEB Zahntechnik® ist eine individuelle Preisgestaltung unter der Berücksichtigung der individuellen Kosten möglich. Allerdings orientieren sich auch diese Preise oft an regionalen Standorten. Das bedeutet aber nicht, dass regionale Preise verpflichtend anzuwenden sind.
    • Ein genereller Zuschlag auf die Materialkosten für Lagerhaltung, Risikozuschlag sowie Vorfinanzierungs- und Versicherungskosten zwischen 15 % und 20 % ist durchaus vertretbar und üblich.
    • Bei zusätzlichen Leistungen wie Situationsmodellen, Bissnahmen mit Bisswällen sind auch diese Leistungen abrechenbar.
    • Die BEB Zahntechnik®-Nr. 8.08.01.0 „Wiederherstellung Kronen und Brücken Grundeinheit“ ist je Krone und Brückenglied einmal berechenbar. Damit wird der Aufwand für das Entfernen alter Verblendungen und Verblendreste abgegolten.
    • Innerhalb der BEB Zahntechnik® ist eine individuelle Preisgestaltung unter der Berücksichtigung der individuellen Kosten möglich. Allerdings orientieren sich auch diese Preise oft an regionalen Standorten. Das bedeutet aber nicht, dass regionale Preise verpflichtend anzuwenden sind.
    • In Abhängigkeit von der gewählten Arbeitsweise können sich erhebliche Unterschiede in der Abrechnung ergeben. Wir empfehlen daher, Ihre spezifischen Prozessschritte zu überprüfen.
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