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BEL II 403 0
Umarbeiten zum Aufbissbehelf

Umarbeiten einer vorhandenen Prothese oder eines Aufbissbehelfs zum Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche

BEL II 403 0 Schnellcheck

no-check
Nicht abrechenbar
  • Erneuerungen, Wiederbefestigungen oder das Austauschen von Konfektionszähnen sind nicht über die BEL 403 0 abrechenbar. Für diese Leistungen müssen die dafür vorgesehenen Leistungsnummern angewendet werden.
check
Zusätzlich abrechenbar

-Zusätzlich zur L-Nr. 403 0 sind die folgenden Leistungen abrechenbar:

  • BEL 710 0 (Aufbiss)
  • BEL 380 0 (Einfache gebogene Halte-/Stützvorrichtung)
  • BEL 380 5 (Gebogene Auflage)
  • BEL 381 0 (Sonstige gebogene Halte- und/oder Stützvorrichtung)
  • BEL 208 3 (Metallkaufläche, gegossen), sofern bei einem Aufbissbehelf Metallkauflächen benötigt werden
  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt

    • Prothese umarbeiten zum adjustierten Aufbissbehelf
    • Adjustieren eines vorhandenen nichtadjustierten Aufbissbehelfs
    • Neu adjustieren eines vorhandenen adjustierten Aufbissbehelfs

    jeweils unter Verwendung eines Mittelwertartikulators

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Sind Halte- und/oder Stützvorrichtungen sowie weitere Funktionsaufbisse erforderlich, können diese zusätzlich abgerechnet werden.

    Die BEL 403 0 ist je Aufbissbehelf abrechenbar.

    Erneuerungen und Erweiterungen von Prothesenzähnen an der zum Aufbissbehelf umgearbeiteten Prothese sind mit der BEL 403 0 nicht abrechenbar.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Das Umarbeiten einer Schiene oder Prothese zum Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche geschieht in der Regel durch das Auftragen von Kaltpolymerisat auf die jeweiligen Okklusalflächen. Sollte es sich um eine vorhandene Prothese handeln, ist diese somit als Aufbissbehelf einzustufen.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Bei der BEL 403 0 müssen die Auftragsbeschreibung, die Technikerdokumentation und die nachfolgende Abrechnung genau geprüft werden.