Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEL II 520 0
Befestigungselement Mundöffnungsbegrenzung UKPS
Befestigungselement Mundöffnungsbegrenzung UKPS
BEL II 520 0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Befestigungsmaterial, jedoch maximal viermal
- Nicht abrechenbar
- Leistungen, die nicht mit "UKPS" bezeichnet sind, können nicht im Zusammenhang mit der Herstellung einer Unterkieferprotrusionsschiene abgerechnet werden.
- Zusätzlich abrechenbar
- Je nach Schienenvariante sind folgende Leistungen zusätzlich zur BEL 520 0 möglich:
- BEL 001 5 (Modell UKPS)
- BEL 002 5 (Doublieren eines Modells UKPS)
- BEL 011 5 (Fixator UKPS)
- BEL 012 5 (Mittelwertartikulator UKPS)
- BEL 020 5 (Vorbereiten Bissgabel UKPS)
- BEL 021 7 (Individueller Löffel UKPS)
- BEL 501 0 (Basen UKPS)
- BEL 502 0 (Vestibuläre Protrusionsgleitflächen UKPS)
- BEL 510 0 (Befestigungselement Protrusionselement UKPS)
- BEL 511 0 (Protrusionselement UKPS)
- BEL 521 0 (Einfaches gebogenes Halteelement UKPS)
- BEL 933 5 (Versandkosten UKPS)
- Je nach Schienenvariante sind folgende Leistungen zusätzlich zur BEL 520 0 möglich:
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Einarbeiten eines individuellen oder konfektionierten Befestigungselements zur Aufnahme eines Elements zur Begrenzung der Mundöffnung in die Basis einer UnterkieferprotrusionsschieneErläuterung zur Abrechnung
Die BEL 520 0 ist je Unterkieferprotrusionsschiene viermal abrechenbar.Die BEL 520 0 ist auch für die Erneuerung eines Befestigungselements abrechenbar-
- Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung:
- Je nach Schienenvariante können neben den Protrusionselementen zusätzliche Befestigungselemente zur Mundöffnungsbegrenzung eingearbeitet werden, um die maximale Mundöffnung zu regulieren.
Hinweise zur Rechnungslegung
Da es sich bei den Leistungen zur Herstellung einer Unterkieferprotrusionsschiene um neue Leistungen innerhalb des BEL II handelt, ist größte Sorgfalt bei der Auftragsbeschreibung aus der Zahnarztpraxis, bei der Dokumentation seitens des Zahntechnikers sowie bei der Rechnungslegung geboten.