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BEB ZT
Allgemeine Hinweise

  • Kommentare
    • Individuelle und vorbereitende Leistungen

      Zusätzlich zu den bisherigen KFO-Leistungen sind auch Arbeitsschritte abrechenbar, die für die Vorbereitung von Leistungen erforderlich sind. Diese vorbereitenden Tätigkeiten können im Anschluss sowohl zahntechnische als auch Behandlerleistungen nach sich ziehen.

    • KFO-Geräte/Schienen
      • Zahntechnische Leistungen, die im Rahmen kieferorthopädischer Behandlungen anfallen, werden über die Hauptgruppe 7 erfasst. Im Rahmen von KFO-Leistungen und den Apparaturen sind einige Grundsätze zu beachten.

      • Für jedes bimaxilläre Gerät sind die Bisslagebestimmung mittels „Konstruktionsbissplatte“ (BEB-L-Nr. 1.06.07.0) sowie die Montage eines Modellpaars in einen Fixator (BEB-L-Nr. 1.09.01.0) oder in einen Artikulator (BEB-L-Nr. 1.09.02.0) eine Grundvoraussetzung.

      • Dies trifft auch auf Einzelkiefergeräte zu, wenn eine Beziehung zum Gegenkiefer besteht.

      • Wesentlichstes Merkmal aller kieferorthopädischen Geräte und Einzelelemente ist deren Funktion.

      • Neben den Basen gibt es auch selbstverständlich noch Halte- und Stützelemente für die Befestigung der KFO-Apparatur an den natürlichen Zähnen. Hier ist darauf zu achten, dass auch die entsprechenden Leistungen aus der Gruppe 7 angewendet werden.

      • Im Gegensatz zum BEL II sind KFO-Leistungen in der BEB Zahntechnik® wesentlich detaillierter aufgeführt und können somit besser berechnet werden. Aus diesem Grund ist eine genaue Erfassung der erbrachten Leistungen für die Abrechnung unabdingbar.

      • Anders als im BEL II sind die Halte- Abstützelemente in der BEB Zahntechnik® in gebogene und gegossene Halte-/Abstützelemente aufgeteilt. Sollten diese Elemente anders angefertigt werden (z. B. mittels CAD/CAM), können zu bestehenden Positionen eigene Unterpositionen angelegt werden.

      • In vielen Apparaturen werden unterschiedliche Arten von gebogenen Federn genutzt, um Zähne oder Zahngruppen zu bewegen. Wie in den anderen Abrechnungslisten (BEL II und BEB 97) sind diese gebogenen Federn innerhalb der BEB Zahntechnik® in der Abrechnung in unterschiedliche Varianten aufgeteilt.

      • Einzelelemente und Schrauben gehören zu vielen Apparaturen dazu. Anders als im BEL II sind diese in der BEB Zahntechnik® detaillierter dargestellt.
        Hier gilt es, exakt darauf zu achten, welches Element oder welche Schraube genau verwendet wurde.

      • Für Einzelzahnbewegungen oder für die Bewegung von Zahngruppen oder Kieferbereiche gibt es unterschiedliche Arten von Schrauben. Diese Schrauben können in der BEB Zahntechnik® detailliert abgerechnet werden. Es kann jedoch möglich sein, dass je nach Schraube oder Apparatur noch weitere Leistungen (zwingend) notwendig werden.
    • Begleitleistungen an KFO-Apparaturen
      • In der Anfertigung von KFO-Apparaturen kommt es zum Teil zwangsläufig zu Folgeleistungen. Wenn z. B. eine Schraube verarbeitet wird, muss diese Schraube (je nach Apparatur) auch funktionsfähig gemacht werden.
    • Bögen und Federn an KFO-Apparaturen
      • Innen- und Außenbögen können sowohl zur Stabilisierung als auch zur Zahn- oder Sektorenbewegung angewendet werden.
        Hierbei werden die Bögen nach Lage und Funktion unterteilt.
      • Verbindungs- oder Führungselemente an bimaxillären Geräten können mit der BEB Zahntechnik® individuell abgerechnet werden.
        Hierbei müssen die einzelnen Elemente mit den Leistungsinhalten auf die jeweilige Apparatur abgestimmt sein.
    • Aufbisse und Kunststoffanteile an KFO-Apparaturen

      Bei der Anfertigung von KFO-Apparaturen oder Schienen kann es zu weiteren additiven Bereichen aus Kunststoff kommen. Diese sind mittels unterschiedlicher Abrechnungspositionen im Rahmen der BEB Zahntechnik® abrechenbar.

    • Besondere Materialien und zusätzliche Elemente

      KFO-Apparaturen oder Schienen können nicht nur individuell gestaltet werden. Unter Umständen können auch besondere Materialien erforderlich sein. Dies kann z. B. in einer Unverträglichkeit des Patienten hinsichtlich eines bestimmten Materials der Fall sein.

    • Spezielle Elemente und vorbereitende Leistungen

      Neben den auf die jeweilige Apparatur bezogenen Leistungen können Arbeitsschritte entstehen, die zur Vorbereitung für weitere Leistungen dienen.
      Die dann folgenden Arbeiten können vom Zahntechniker als auch vom behandelnden Arzt erfolgen.

    • Schienen und Aufbissbehelfe

      Schienen und Aufbissbehelfe sind verschiedene Arten von zahnmedizinischen Hilfsmitteln, die verwendet werden, um bestimmte zahnbezogene Probleme zu behandeln.

      Unter Schienen versteht man Zahnaufbissschienen oder Zahnschutzschienen, die aus einem stabilen Kunststoffmaterial hergestellt werden.

      Aufbissbehelfe sind zahnärztliche Geräte, die verwendet werden, um die Art und Weise zu beeinflussen, wie die Zähne aufeinander treffen.

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