beb ZT 2.11.05.0
Zahnfleisch auf Fräskeramik
Zahnfleisch auf Fräskeramik
beb ZT 2.11.05.0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Diese Abrechnungsposition ist eine ergänzende Leistung zu einer Verblendung.
- Diese Leistung steht in Konkurrenz zu der Position 2.11.02.0 „Pontic/Zahnfleisch für Fräskeramik“. Hier sollten nicht beide Positionen gleichzeitig abgerechnet werden.
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- künstliches Zahnfleisch aus Keramik
Anwendungshinweise
- je Zahnfleisch
- Vergleich beb ZT beb 97 BEL II
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Die Preisvorschläge wurden auf Basis des bundesdurchschnittlichen Kostenminutenfaktors von 1,16 € bzw. zwei weiteren Preisen mit den Kostenminutenfaktoren 1,08 und 1,20 € ermittelt, mit 25 % Rüst- und Verteilzeit sowie 10 % Risiko- und Gewinnzuschlag. So ergibt sich eine Bandbreite von Ober- und Unterpreis und damit ein empfohlener Durchschnittspreis für zahntechnische private Leistungen für die BEB Zahntechnik. Es liegt weiterhin letztlich im Ermessen des Anwenders, seinen persönlichen Kostenminutenfaktor zu ermitteln und einzusetzen.
Preise
(0)Kostenfaktor/je Min. Euro 1,08 62,37 1,16 66,99 1,20 69,30
- Verblendleistungen im Detail
Im Gegensatz zur BEB 97 sind die Verblendleistungen in der BEB Zahntechnik® detaillierter abrechenbar. Wurde bisher immer die gleiche Abrechnungsposition verwendet, ist in der BEB Zahntechnik® die Verblendposition aufgeteilt worden. Hier sind jetzt die Gerüstmaterialen berücksichtigt worden. Je nach Material ist der tatsächliche Zeitaufwand des Zahntechnikers unterschiedlich.
Da keine BEB den aktuellsten Stand der Zahntechnik beschreiben kann, sind unter Umständen neue individuellere Unterpositionen möglich und nötig.
- Spitta Kommentar
- Qualitätsmerkmal
- blasenfreies, homogenes und glänzendes Zahnfleisch aus Keramik