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BEL II 163 0
Zahnfleisch Keramik

Zahnfleisch aus Keramik

  • Abrechnungsbestimmung

    Erläuterung zum Leistungsinhalt
    Herstellen von Zahnfleischpartien aus Keramik zum Ausgleich von Alveolaratrophien, Kieferdefekten und Stellungsanomalien in Verbindung mit einer Verblendung.

    Erläuterungen zur Abrechnung
    Die BEL 163 0 ist je Zahn, auch für Wurzelpontic, einmal abrechenbar.

  • Spitta Kommentar

    Hinweise zur Abrechnung

    • Diese Leistung kann auch für das verblendete Brückenglied angesetzt werden, obwohl in der Regel keine rosafarbene Keramik verarbeitet wird. Die Verlängerung des verblendeten Brückengliedes mittels Keramik bis zur Gingiva ist als Wurzelpontic abzurechnen. Zum besseren Verständnis sollte bei dieser Leistung eine Erklärung für den Kunden erstellt werden.

    Hinweise zur Rechnungslegung
    Da die BEL 163 0 nur in Verbindung mit der BEL 162 0 (Vestibuläre Verblendung Keramik) abgerechnet werden kann, ist größte Sorgfalt bei der Rechnungslegung geboten.