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BEL II 163 0
Zahnfleisch Keramik
Zahnfleisch aus Keramik
BEL II 163 0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- einmal je Zahneinheit
- Nicht abrechenbar
- Die BEL 155 0 (Konditionierung je Zahn/Flügel) ist nicht in Verbindung mit der BEL 163 0 abrechenbar.
- Zusätzlich abrechenbar
- Die BEL 163 0 ist nur in Verbindung mit einer Verblendung nach BEL 162 0 (Vestibuläre Verblendung Keramik) abrechenbar.
- Vergleich BEL II beb 97 beb ZT
- Abrechnungsbestimmung
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Herstellen von Zahnfleischpartien aus Keramik zum Ausgleich von Alveolaratrophien, Kieferdefekten und Stellungsanomalien in Verbindung mit einer Verblendung.Erläuterungen zur Abrechnung
Die BEL 163 0 ist je Zahn, auch für Wurzelpontic, einmal abrechenbar. - Spitta Kommentar
Hinweise zur Abrechnung
- Diese Leistung kann auch für das verblendete Brückenglied angesetzt werden, obwohl in der Regel keine rosafarbene Keramik verarbeitet wird. Die Verlängerung des verblendeten Brückengliedes mittels Keramik bis zur Gingiva ist als Wurzelpontic abzurechnen. Zum besseren Verständnis sollte bei dieser Leistung eine Erklärung für den Kunden erstellt werden.
Hinweise zur Rechnungslegung
Da die BEL 163 0 nur in Verbindung mit der BEL 162 0 (Vestibuläre Verblendung Keramik) abgerechnet werden kann, ist größte Sorgfalt bei der Rechnungslegung geboten.