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beb ZT 2.06.01.0
Funktionelle Kauflächengestaltung

Funktionelle Kauflächengestaltung

beb ZT 2.06.01.0 Schnellcheck

  • Abrechenbar
    • Bei dieser Leistung muss zwingend notwendig als mindeste Vorleistung die Gesichtsbogenübertragung stattfinden. Das bedeutet, dass das Einartikulieren nicht in einem Mittelwertartikulator stattfinden kann, um diese Leistung zu erzeugen und abzurechnen. Anzumerken ist, dass der reine Gesichtsbogen eigentlich nicht ausreicht, um diese Leistung einer funktionellen Kauflächengestaltung zu erzeugen. Kiefergelenkswerte und patientenbezogene Bewegungswinkel sind zwingend notwendig.
    • Eine funktionelle Zahngestaltung kann nicht im Mund durch das Einschleifen erzeugt werden.
    • Im Gegensatz zur BEB 97, in der zwischen Front- und Seitenzahnkronen unterschieden wird, wurden hier die Leistungen zu einer Position zusammengefasst. Empfehlenswert ist die Erstellung der Unterposition für Frontzahnkronen, die auch funktionell angefertigt werden.
  • Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
    • funktionelle Kauflächengestaltung
  • Vergleich beb ZT  beb 97 
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Abrechenbar
  • Bei dieser Leistung muss zwingend notwendig als mindeste Vorleistung die Gesichtsbogenübertragung stattfinden. Das bedeutet, dass das Einartikulieren nicht in einem Mittelwertartikulator stattfinden kann, um diese Leistung zu erzeugen und abzurechnen. Anzumerken ist, dass der reine Gesichtsbogen eigentlich nicht ausreicht, um diese Leistung einer funktionellen Kauflächengestaltung zu erzeugen. Kiefergelenkswerte und patientenbezogene Bewegungswinkel sind zwingend notwendig.
  • Eine funktionelle Zahngestaltung kann nicht im Mund durch das Einschleifen erzeugt werden.
  • Im Gegensatz zur BEB 97, in der zwischen Front- und Seitenzahnkronen unterschieden wird, wurden hier die Leistungen zu einer Position zusammengefasst. Empfehlenswert ist die Erstellung der Unterposition für Frontzahnkronen, die auch funktionell angefertigt werden.
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Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • funktionelle Kauflächengestaltung
  • Kommentare
    • Spitta Kommentar

      Die Preisvorschläge wurden auf Basis des bundesdurchschnittlichen Kostenminutenfaktors von 1,16 € bzw. zwei weiteren Preisen mit den Kostenminutenfaktoren 1,08 und 1,20 € ermittelt, mit 25 % Rüst- und Verteilzeit sowie 10 % Risiko- und Gewinnzuschlag. So ergibt sich eine Bandbreite von Ober- und Unterpreis und damit ein empfohlener Durchschnittspreis für zahntechnische private Leistungen für die BEB Zahntechnik. Es liegt weiterhin letztlich im Ermessen des Anwenders, seinen persönlichen Kostenminutenfaktor zu ermitteln und einzusetzen.

      Preise

      (0)Kostenfaktor/je Min.Euro
      1,0820,79
      1,1622,33
      1,2023,10
    • Seltene Leistungen

      Neben den „klassischen“ Leistungen im Dentallabor sind in der BEB Zahntechnik® auch diejenigen Leistungen hinterlegt, die nicht täglich erbracht werden. Gerade bei diesen Leistungen müssen die Leistungsinhalte berücksichtigt werden. Nicht selten sind hier bestimmte zwingende Vorleistungen notwendig, die dann auch weitere nachträgliche Leistungen nach sich ziehen.
      Wenn dann noch neue digitale Komponenten in den Herstellungsprozess einfließen, sind gegebenenfalls Unterpositionen zu erzeugen.
      Wenn Sie z. B. gnathologische Leistungen erzeugen und Sie bekommen aus der Zahnarztpraxis die digitalen Werte der Kiefergelenksvermessung zugesendet, finden Sie diese Leistungen nicht mehr in der BEB.