Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Festzuschüsse 2.2
Zahnbegrenzte Lücke, zwei nebeneinander fehlende Zähne
Zahnbegrenzte Lücke mit zwei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Lücke
Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nummer 2.2 zusätzlich ein Festzuschuss nach dem Befund Nummer 3.1 ansetzbar.
- Festzuschussgruppe
2. Zahnbegrenzte Lücken von höchstens vier fehlenden Zähnen je Kiefer bei ansonsten geschlossener Zahnreihe unter der Voraussetzung, dass keine Freiendsituation vorliegt (Lückensituation I)
Ein fehlender Zahn 7 löst eine Freiendsituation aus. Dies gilt nicht, wenn Zahn 8 vorhanden ist und dieser als möglicher Brückenanker verwendbar ist. Soweit Zahn 7 einseitig oder beidseitig fehlt und hierfür keine Versorgungsnotwendigkeit besteht, liegt keine Freiendsituation vor. Auch nicht versorgungsbedürftige Freiendsituationen werden für die Ermittlung der Anzahl der fehlenden Zähne je Kiefer berücksichtigt. Ein fehlender Weisheitszahn ist nicht mitzuzählen. Für lückenangrenzende Zähne nach den Befunden von Nummer 2 sind Befunde nach den Nummern 1.1 bis 1.3 nicht ansetzbar. Das gleiche gilt bei einer Versorgung mit Freiendbrücken für den Pfeilerzahn, der an den lückenangrenzenden Pfeilerzahn angrenzt.
Protokollnotiz:
Die Indikation für die Einbeziehung eines Weisheitszahns als Brückenanker bei Befunden nach den Nummern 2.1 bis 2.3 ist besonders kritisch zu bewerten.
Für Freiendbrücken gilt:
Leistungen im Rahmen der Regelversorgung bei Versorgung des nicht direkt lückenangrenzenden Pfeilerzahnes sind nach Bema und BEL II abzurechnen.
2.2 Zahnbegrenzte Lücke mit zwei nebeneinander fehlenden Zähnen, je LückeBei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nummer 2.2 zusätzlich ein Festzuschuss nach dem Befund Nummer 3.1 ansetzbar.
Protokollnotiz:
Adhäsivbrücken mit Metallgerüst im Frontzahnbereich bei Versicherten, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, gelten als gleichartige Versorgung.(0)Festzuschüsse in €
60 % (ohne Bonus)Festzuschüsse in €
70 % (Bonus 1)Festzuschüsse in €
75 % (Bonus 2)Festzuschüsse in €
100 % (Härtefall)604,56 705,32 755,70 1.007,60 (0)Regelversorgung
Zahnärztliche LeistungenRegelversorgung
Zahntechnische Leistungen7b Planungsmodelle
91a Brückenanker (Metallische Vollkrone)
91c Brückenanker (Metallische Teilkrone)
92 Brückenspanne
19 Provisorische Brücke, Brückenanker bzw. Brückenglied/er
95d Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Brücke
98a Individuelle Abformung
89 Beseitigung grober Artikulationsstörungen
93a Adhäsivbrücke mit Metallgerüst mit einem Flügel
93b Adhäsivbrücke mit Metallgerüst mit zwei Flügeln001 0 Modell
002 3 Verwendung von Kunststoff
002 4 Galvanisieren
005 1 Sägemodell
005 2 Einzelstumpfmodell
005 3 Modell nach Überabdruck
006 0 Zahnkranz
007 0 Zahnkranz sockeln
012 0 Mittelwertartikulator
020 1 Basis für Vorbissnahme
021 1 Individueller Löffel
021 3 Basis für Bissregistrierung
022 0 Bisswall
024 0 Übertragungskappe
031 0 Provisorische Krone
032 0 Formteil
102 1 Vollkrone / Metall
102 2 Teilkrone
102 3 Flügel für Adhäsivbrücke
103 1 Vorbereiten Krone
110 0 Brückenglied
150 0 Metallverbindung nach Brand
155 0 Konditionierung
933 0 Versandkosten
Material: NEM
Verbrauchsmaterial Praxis(0)Beträge für zahnärztliche Leistungen
(§ 57 Absatz 1) in €Beträge für zahntechnische Leistungen
(§ 57 Absatz 2) in €457,87 549,73