Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Festzuschussgruppe 5
Herausnehmbarer Interimszahnersatz zum Ersatz der Zähne 13, 12, 11, 21
(0)Anzahl | FeZ | Anzahl | Bema- Nr.a | Anzahl | GOZ- Nr.b |
---|---|---|---|---|---|
1 | 5.1 | 1 | 96a | - | - |
- Mögliche zusätzliche Leistungen
Bema-Nr. 89, 98a, 98f
- Hinweis
Bei einer herausnehmbaren Interimsversorgung ist für den Ansatz des FeZ und der Bema-Nrn. die Anzahl der tatsächlich fehlenden Zähne in dem zu versorgendem Gebiet entscheidend. (Änderung des Gemeinsamen Bundesausschusses zum 01.01.2008!).
Da in diesem Beispiel eine Interimsprothese nur zum Ersatz der Zähne 13- 21 eingegliedert wird (nicht für 16!), kann lediglich der Festzuschuss 5.1 gewährt werden.
aDie Liste der angegebenen Gebührennummern ist ggf. nicht abschließend und muss den individuellen Gegebenheiten jeder einzelnen Behandlung angepasst werden.
bDie Liste der angegebenen Gebührennummern ist ggf. nicht abschließend und muss den individuellen Gegebenheiten jeder einzelnen Behandlung angepasst werden.