Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Festzuschussgruppe 1
11 Verblendkrone
Konfektionierter metallischer Stiftaufbau 11, herkömmliches Zementierungsverfahren
Regelversorgung an Zahn 11
(0)Zahn | FeZ | Anzahl | Bema- Nr.a | Anzahl | GOZ- Nr.a |
---|---|---|---|---|---|
11 | 1.1 | 1 | 19 | - | - |
11 | 1.3 | 1 | 20b | - | - |
11 | 1.4 | 1 | 18a | - | - |
- Mögliche zusätzliche Leistungen
Bema-Nr. 7b
- Mögliche nachträgliche Leistungen
Bema-Nr. 19, 24c
- Hinweis
Ein zementierter konfektionierter Stift- oder Schraubenaufbau stellt eine Regelversorgung dar. Die Bema-Nr. 7b ist nur in Ausnahmefällen neben Einzelkronen (Bema-Nr. 20a, 20b, 20c) bei begründeter medizinisch notwendiger Auswertung von Modellen abrechenbar. Eine Begründung auf dem Heil- und Kostenplan ist anzugeben. Die Bema-Nrn. 18a u. 18b können auch als nachträgliche Leistungen auf dem Heil- und Kostenplan abgerechnet werden. Auch die Festzuschüsse 1.4. und 1.5 können nachträglich angesetzt werden.
a Die Liste der angegebenen Gebührenummern ist ggf. nicht abschließend und muss den individuellen Gegebenheiten jeder einzelnen Behandlung angepasst werden.