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Festzuschussgruppe 1
11 Verblendkrone

Bereich: Allgemein
Berechnung nach: GKV
Verzeichnis: Festzuschüsse

Konfektionierter metallischer Stiftaufbau 11, herkömmliches Zementierungsverfahren
Regelversorgung an Zahn 11

(0)AnzahlFeZAnzahlBema-
Nr.a
AnzahlGOZ-
Nr.a
11.1119--
11.3120b--
11.4118a--
  • Mögliche zusätzliche Leistungen

    Bema-Nr. 7b

  • Mögliche nachträgliche Leistungen

    Bema-Nr. 19, 24c

  • Hinweis

    Ein zementierter konfektionierter Stift- oder Schraubenaufbau stellt eine Regelversorgung dar. Die Bema-Nr. 7b ist nur in Ausnahmefällen neben Einzelkronen (Bema-Nr. 20a, 20b, 20c) bei begründeter medizinisch notwendiger Auswertung von Modellen abrechenbar. Eine Begründung auf dem Heil- und Kostenplan ist anzugeben. Die Bema-Nrn. 18a u. 18b können auch als nachträgliche Leistungen auf dem Heil- und Kostenplan abgerechnet werden. Auch die Festzuschüsse 1.4. und 1.5 können nachträglich angesetzt werden.

    a Die Liste der angegebenen Gebührenummern ist ggf. nicht abschließend und muss den individuellen Gegebenheiten jeder einzelnen Behandlung angepasst werden.