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Chairside-Leistungen 0817
0817 Implantat-Abutment Auswahl
Implantat-Abutment Auswahl
Chairside-Leistungen 0817 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Die zahntechnische Leistung wird 1 x je geplantem Implantat berechnet.
- Materialkosten für das Abutment sind als Auslagen gemäß der Allgemeinen Bestimmungen der GOZ Teil K abrechenbar und werden nach § 10 GOZ auf der zahnärztlichen Rechnung ausgewiesen.
- Der zahntechnischen Leistung gehen zahnärztliche Leistungen (Abformungen, Röntgenaufnahmen) voraus.
- Der zahntechnischen Leistung gehen weitere zahntechnische Leistungen (Modellherstellung) voraus.
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Die zahntechnische Leistung beschreibt die Auswahl eines geeigneten Abutments anhand von Röntgenbildern oder Modellen für das Implantat.
- Spitta Kommentar
Vergleich Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen:
- Das BEL II enthält keine vergleichbare Leistung.