Zahntechnische Leistungen in der GKV – ein Praxisbeispiel
- 22. November 2023
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Nach BMV-Z bestätigt der Zahnarzt/die Zahnärztin mit DTA-Übermittlung die Richtigkeit der zahntechnischen Abrechnung gegenüber der zuständigen KZV.
Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis/BEL
Für die zahntechnische Leistungsabrechnung im Rahmen der Regelversorgung findet ausschließlich das BEL Anwendung. Sobald eine andere, eine sogenannte NBL oder BEB Leistung in dieser integriert ist, ändert sich durch diese Tatsache die Art der Versorgung, d.h. aus einer Regelversorgung wird eine gleichartige Versorgung. Auf diese Abgrenzung ist zwingend bei Härtefallpatienten zu achten, da diesen dadurch die vollständige Übernahme der Versorgung aberkannt wird. Die tatsächlichen Preise des BEL´s richten sich nach Preisvorgaben der Zahntechnikerinnungen und den Krankenkassen auf Landesebene. Dabei werden Höchstpreise vereinbart, welche in gewerblichen Laboratorien maximal 5 % des Bundesmittelpreises unter- oder überschritten werden dürfen. Praxen mit Eigenlabor haben ihre zahntechnischen Leistungen 5 % unter dem Höchstpreis zu beziffern.
Durch die schwankende Höchstpreisgestaltung auf Landesebene, können sich Differenzen bei der Abrechnung ergeben. So sind die Festzuschüsse und BEMA-Gebühren bundeseinheitlich gleich, aber die zahntechnische Abrechnung auf Landesebene unterschiedlich.
Zuordnung der zahntechnischen Leistungsverzeichnisse nach der prothetischen Versorgung
(0)Versorgung | Vergütung zahnärztlicher Leistungen | Laborverzeichnis |
---|---|---|
Regelversorgung | ausschließlich BEMA-Leistungen | BEL II |
Gleichartige Versorgung | für erbrachte Leistungen nach der Regelversorgung (BEMA) | BEL II |
für alle Leistungen nach der Gleichartigkeit (GOZ) | NBL/BEB | |
Andersartige Versorgung | ausschließlich GOZ-Leistungen | NBL/BEB |
Zahntechnische Abrechnung einer vestibulär verblendeten Brücke 23–27
(0)Position | Bezeichnung | Menge | Preis in € | Leistung in € |
---|---|---|---|---|
001 0 | Modell | 3 | 6,92 | 20,76 |
005 1 | Sägemodell | 1 | 11,48 | 11,48 |
012 0 | Mittelwertartikulator | 1 | 10,42 | 10,42 |
021 1 | Individueller Löffel | 1 | 24,48 | 24,48 |
102 4 | Krone für vestibuläre Verblendung | 1 | 81,59 | 81,59 |
110 0 | Brückenglied | 3 | 63,17 | 189,51 |
102 1 | Vollkrone Metall | 1 | 88,27 | 88,27 |
162 0 | Vestibuläre Verblendung | 3 | 100,00 | 300,00 |
970 0 | Verarbeitungsaufwand NEM | 5 | 14,60 | 73,00 |
933 0 | Versandkosten | 5 | 6,08 | 30,40 |
Zwischensumme | 829,91 € | |||
7 % MwSt. | 58,09 € | |||
Endsummer zahntechnischer Leistungen | 888,00 € |
CAVE:
Die eventuellen Materialkosten bei Verwendung von Edelmetalllegierungen sind in diesem Beispiel nicht integriert.