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Wurzelstiftkappe mit Kugelknopfanker – ein Abrechnungsfall

  • 16. Dezember 2024
  • Lesezeit: 3min
  • 0 Kommentare
Eine Wurzelstiftkappe mit Kugelknopfanker ist eine Überkronung, die auf einen Zahn aufgesetzt wird, von dem nur noch die Wurzel vorhanden ist.




Nicht umsonst gilt diese Versorgung als „ultima ratio“ für den radikulären Bereich des Zahnes.

Gemäß der Zahnersatz-Richtlinie 35 können Wurzelstiftkappen als Vertragsleistung abgerechnet werden, jedoch ausschließlich im Zusammenhang mit einer Cover-Denture-Prothese bei einem Restzahnbestand von bis zu drei Zähnen pro Kiefer bzw. im Zusammenhang mit der Festzuschussklasse 4.
Die Abrechnung erfolgt mit der BEMA-Nr. 90 und dem zugehörigen Festzuschuss 4.8.

Hinweis:
Wenn der Kiefer mehr als drei Zähne hat und mit einer oder mehreren Wurzelstiftkappen versorgt werden muss (Befundgruppe 3.1, 3.2 und/oder 1.1 sowie ggf. 2.7 oder 1.3), ändert sich die Versorgungsart je nach Befundsituation entweder in eine gleichartige oder in eine andersartige Versorgung.

Abrechnungsfall Wurzelstiftkappen
OK Cover-Denture-Prothese mit Wurzelstiftkappen regio 21 und 25, Regelversorgung

(2)TP
REEEEEEEEEEEEEEEE
Bewewewewewewewewewewewewewewewew
1817161514131211212223242526272848474645444342413132333435363738
B
R
TP


Festzuschüsse

(0)BefundZahn/GebietAnzahl
4.1OK1
4.821, 252


BEMA

(0)BEMAZahn/GebietAnzahl
98aOK1
98bOK1
9021, 252
97aOK1


(0)DatumZahnLeistungBEMAGOZ
06.09.
Eingehende Untersuchung:
erneuerungsbedürftige OK
Modellgussprothesem Zähne 21 und 25
wurzelgefüllt und umfangreich gefüllt.
dringend eine neue prothetische
Versorgung für den Oberkiefer
empfohlen
01-

21, 25Röntgenaufnahme angefertigtRö2 (Ä925a)-
13.09.
ZE-Beratung und HKP-ErstellungÄ1-
15.09.21, 25Infiltrationsanästhesie, Ultracain
Verhaltensmaßnahmen erläutert
2 x I (40)-

21, 25Präparation für Wurzelstiftkappen--

21, 25Darstellung der Präparationsgrenze
mittels Retraktionsfaden
bMF (12)-

OKKorrekturabformung mit
individualisiertem Löffel
98a-

UKGegenkieferabformung mit Alginat
(Material)
--

21, 25Provisorische Krone mit Stift
hergestellt und provisorisch
eingesetzt
2 x 21-
23.09.21, 25Entfernung der provisorischen
Stiftkappen
--

21, 25Einprobe der Wurzelstiftkappe--

OKFunktionsabformung mit Impregum98b-

21, 25Wiedereingliedern der provisorischen
Stiftkronen
2 x 24c-

21, 25Bissrelationsbestimmung--
30.09.21, 25Entfernen der provisorischen
Stiftkronen
--

OKWachseinprobe--

21, 25Wiedereingliederung der provisorischen
Stiftkronen
2 x 24c-
05.10.21, 25Entfernen der provisorischen Stiftkronen--

21, 25Wurzelstiftkappen adhäsiv eingesetzt2 x 902197

OKCover-Denture-Prothese eingeliedert97a-
13.10.OKZE-Kontrolle--


Das Verwenden eines Gesichtsbogens und/oder zusätzliche vereinbarungsfähige Leistungen, u. a. die adhäsive Befestigung nach GOZ-Nr. 2197 (siehe Beispiel), lassen die Versorgung gleichartig werden.

Material- und Laborkosten sind zusätzlich berechenbar.

Weitere Anwendungsbeispiele mit Wurzelstiftkappen

**1. Erneuerung im Kunststoffbereich mit Abformung, Befundgruppe 3.1, 3.2

  • gleichartige Versorgung
  • Festzuschuss 1.1, ggf. 1.3, 1.5, 6.2
  • GOZ-Nrn. 5030, 5080, 5260, ggf. 2197
  • BEMA-Nr. 21

2. Erneuerung im Metallbereich mit Abformung, Befundgruppe 3.1, 3.2

  • gleichartige Versorgung
  • Festzuschuss 1.1, ggf. 1.3, 1.5, 6.3
  • GOZ-Nr. 5030, 5080, 5260, ggf. 2197
  • BEMA-Nr. 21

Erneuerung einer bereits vorhandenen Wurzelstiftkappe mit Kugelknopfanker

1. Erneuerung im Kunststoffbereich mit Abformung, Befundgruppe 4.8

  • Regelversorgung
  • Festzuschüsse 4.8, 6.2
  • ggf. GOZ-Nr. 2197 (würde gleichartige Versorgung auslösen)
  • BEMA-Nr. 21, 90, 100b

2. Erneuerung im Metallbereich mit Abformung, Befundgruppe 4.8

  • Regelversorgung
  • Festzuschüsse 4.8, 6.3
  • ggf. GOZ-Nr. 2197 (würde gleichartige Versorgung auslösen)
  • BEMA-Nr. 21, 90, 100b

Dringend zu beachten ist, dass der Festzuschuss 4.8 der Genehmigungspflicht unterliegt und daher zwingend dem Kostenträger vor der Behandlung angezeigt und von diesem genehmigt werden muss.





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