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Wie wird eine Weichteilunterfütterung abgerechnet?

  • 4. Mai 2022
  • Lesezeit: 2min
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Bei der Berechnung einer Weichteilunterfütterung ist zu beachten, ob die Behandlung mit autologem Material oder mit alloplastischem Material erfolgt.




Mit autologem Material
GOZ-Nr. 9090

  • Zuschlag GOZ-Nr. 0500
    Knochengewinnung (z. B. Knochenkollektor oder Knochenschaber), Knochenaufbereitung und -imp-lantation, auch zur Weichteilunterfütterung

Die GOZ-Nr. 9090 ist unter anderem auch für eine Weichteilunterfütterung berechnungsfähig. Aufgrund der Leistungsbeschreibung (Knochengewinnung, Knochenaufbereitung und -implantation), erfolgt die Weichteilunterfütterung mich autologem Material (Eigenknochen, der aus dem Aufbaugebiet zuvor gewonnen wurde).

Mit alloplastischem Material
GOÄ-Nr. 2442

  • Zuschlag GOÄ-Nr. 444,
  • ggf. GOÄ-Nr. 440 (Operationsmikroskop),
  • ggf. GOÄ-Nr. 441 (Laser)
    Implantation alloplasitschen Materials zur Weichteilunterfütterung, als selbstständige Leistung

Die GOÄ-Nr. 2442 erfolgt mit alloplastischem Material (z. B. Knochenersatzmaterial, auch mit einem collagen patch).

Erfolgt eine Weichteilunterfütterung sowohl mit autologem, als auch allplastischen Material können sowohl die GOZ-Nr. 9090 und die GOÄ-Nr. 2442 berechnet werden.

Erfolgt zusätzliche eine intraorale Knochenentnahme außerhalb des Aufbaugebiets so kann zusätzliche die GOZ-Nr. 9140 (Intraorale Entnahme von Knochen außerhalb des Aufbaugebietes ggf. einschließlich Aufbereitung des Knochenmaterials und/oder der Aufnahmeregion einschließlich der notwendigen Versorgung der Entnahmestelle, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich) berechnet werden (ggf. zzgl. Zuschlag GOZ-NR. 0510)

Erfolgt eine Weichteilunterfütterung in Verbindung mit dem Auffüllen parodontaler Knochendefekte so kann zusätzlich die GOZ-Nr. 4110 (Auffüllen von parodontalen Knochendefekten mit Aufbaumaterial (Knochen- und/oder Knochenersatzmaterial), auch Einbringen von Proteinen, zur regenerativen Behandlung parodontaler Defekte, ggf. einschließlich Materialentnahme im Aufbaugebiet, je Zahn oder Parodontium oder Implantat) berechnet werden.

Materialberechnung:
Knochenersatzmaterial, Materialien zur Förderung der Blutgerinnung, Knochenkollektor, Knochenschaber, atraumatisches Nahtmaterial, Anästhesiematerial usw. können zusätzliche berechnet werden.





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