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GOZ
Wie oft ist die GOZ-Nr. 4030 in einer Sitzung berechnungsfähig?
- 16. Juni 2023
- Lesezeit: 1min
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Die GOZ-Nr. 4030 ist je Kieferhälfte/Frontzahnbereich - einmal für Maßnahmen am natürlichen Gebiss und - einmal für Maßnahmen an festsitzenden oder herausnehmbaren Geräten berechnungsfähig.
Erfolgt eine Maßnahme in einer Kieferhälfte oder einem Frontzahnbereich sowohl am natürlichen Gebiss als auch am Zahnersatz, so kann die GOZ-Nr. 4030 maximal zweimal je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich abgerechnet werden.
Die GOZ-Nr. 4030 ist dadurch maximal 8 x je Sitzung berechnungsfähig. Eine genaue Dokumentation der erbrachten Maßnahmen hat zu erfolgen.
Beispiel – folgende Leistungen erfolgen in einer Sitzung:
(0)Zahn/Region | Leistung | berechnungsfähige GOZ-Gebühr |
---|---|---|
Natürlicher Zahn 14 | Beseitigung scharfer Zahnkanten am natürlichen Zahn | 1 x GOZ-Nr. 4030 |
Herausnehmbarer Zahnersatz regio 16, 17 | Beseitigung störender Prothesenränder regio 16 und 17 | 1 x GOZ-Nr. 4030 |
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