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Wie man IP-Leistungen vollständig abrechnet?

  • 21. Oktober 2024
  • Lesezeit: 3min
  • 0 Kommentare
Bei gesetzlich versicherten Patienten sind IP-Leistungen in der Regel ab Vollendung des sechsten Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres einmal je Kalenderhalbjahr abrechenbar.




Ist die Berechnung der BEMA-Nrn. IP1 bis IP5 in gleicher Sitzung mit einer Beratung nach BEMA-Nr. Ä1 möglich?

Die BEMA-Nrn. IP1 bis IP5 sind dann neben der BEMA-Nr. Ä1 in gleicher Sitzung abrechnungsfähig, wenn die Beratung einem anderen Zwecke als die der Individualprophylaxe dient.

Wird z. B. in der Sitzung, in welcher die IP1 erbracht wird unabhängig davon über die Folgen einer notwendigen Extraktion aufgeklärt, so ist zwar ein zeitlicher Zusammenhang gegeben, jedoch kein sachlicher Zusammenhang. Die Ä1 kann dann zusätzlich zur IP1 abgerechnet werden.

Dokumentation in EDV/Karteikarte. Ggf. Hinweis bei der Abrechnung an KZV.

Ist die BEMA-Nr. IP4 bereits schon bei vorzeitigem Zahndurchbruch der Zähne 16, 26, 36, 46 berechnungsfähig?

Die lokale Fluoridierung (Bema-Nr. IP4) kann bei vorzeitigem Durchbruch der Zähne 16, 26, 36, 46 bereits ab dem Durchbruchszeitpunkt erbracht werden.

Auch dann, wenn das Kind das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Berechnungsfähigkeit der BEMA-Nr. IP4 bei erhöhtem Kariesrisiko

Bei erhöhtem Kariesrisiko kann die BEMA-Nr. IP4

  • zweimal je Kalenderhalbjahr berechnet werden und

  • bereits ab dem vollendeten 30. Lebensmonat abgerechnet werden.

Kariesrisiko wird mit dem DMV-T (dmf-t) Wert angegeben

3 Jahre = dmf-t > 0

4 Jahre = dmf-t > 2

5 Jahre = dmf-t > 4

6 Jahre = dmf-t > 5

7 Jahre =dmf/DMF(tT) > 5 oder D(T) > 0

8 - 9 Jahre = dmf/DMF(tT) > 7 oder D(T) > 2

10–12 Jahre = DMF(S) an Approximal/Glattflächen > 0

13 – 15 Jahre = D(S) an Approximal / Glattflächen > 0 und / oder mehr als 2 kariöse Läsionen

Dies gilt auch für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs.

Occlusale Flächen sind keine Glatt- oder Approximalflächen!

Erklärung DMF-T, dmf-t, DMF-S-Wert

DMF-T, dmf-t-Wert

Dieser Wert gibt den individuellen Zustand des Gebisses an (Kariesrisiko) an. Die Anzahl kariöser (decayed, D), fehlender (missing, M) und gefüllter (filled, F) Zähne (teeth, T) sind die Grundlage um das Kariesrisiko einzuschätzen.

Bei der Durchführung des DMF-T-Index werden für das bleibende Gebiss große Buchstaben (DMF-T) und für das Milchgebiss kleine Buchstaben (dmf-t) verwendet. Da im Wechselgebiss Milchzähne und bleibende Zähne beurteilt werden wird die Groß- und Kleinschreibung angewandt!

Fehlende Zähne werden nur gezählt, wenn sie auf Grund einer Karies extrahiert wurden.

Jeder Zahn wird nur einmal berechnet, auch wenn dieser z. B. parallel eine Füllung und eine kariöse Läsion hat.

Der DMF-T-Wert kann zwischen 0 höchstens 28 betragen (Weisheitszähne werden nicht mitgezählt).

Der dmf-t-Wert kann zwischen 0 und höchstens 20 betragen.

DMF-S-Wert

Bei diesem Wert werden die Zahnflächen bewertet. Hat Zahn 27 zum Beispiel eine mesiale und distale Karies, ergibt dies den DMF-S-Wert 2.

Ist die BEMA-Nr. IP5 bereits schon bei vorzeitigem Zahndurchbruch der Zähne 16, 26, 36, 46 berechnungsfähig?

Eine Leistung nach BEMA-Nr. IP5 kann bereits bei Durchbruch der Zähne 16, 26, 36, 46 berechnet werden.

Auch dann, wenn das Kind das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Entfernung weicher/harter Beläge in Verbindung mit den BEMA-Nrn. IP4 und IP5

Mit den BEMA-Nrn. IP4 und IP5 ist das Entfernen weicher Beläge abgegolten und kann nicht zusätzlich berechnet werden.

Das Entfernen harter Beläge („Zahnstein“) hingegen ist nicht Leistungsbestandteil der BEMA-Nrn. IP4 und IP5. Muss Zahnstein entfernt werden, kann zusätzlich die BEMA-Nr. 107 einmal je Sitzung, einmal je Kalenderjahr berechnet werden.

Hinweis:
Anders ist es in der GOZ, die GOZ-Nrn. 1020 (lokale Fluoridierung) und 2000 (Versiegelung kariesfreier Fissuren) beinhaltet weder das Entfernen weicher noch das Entfernen harter Beläge. Die GOZ-Nrn. 4050/4055 können zusätzliche berechnet werden.

Andrea Zieringer





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