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Wichtige Hinweise zur UPT-Verlängerung

  • 23. Januar 2024
  • Lesezeit: 2min
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Während bzw. nach einer zweijährigen Therapie mit einer PAR-Versorgungsstrecke, besteht die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen den UPT-Zeitraum zu verlängern.




Diese Verlängerung ist auf maximal sechs Monate begrenzt. Nur in einzelnen, seltenen Ausnahmefällen (längere Krankheit, Auslandsaufenthalt) kann diese 6-Monatsfrist überschritten werden.
Die zeitliche Begrenzung der UPT-Maßnahmen ist durch finanzielle Ressourcen unseres Gesundheitssystems bedingt. Dahinter verbirgt sich der Grundgedanke, dass die Patienten nach Durchlaufen der mehrjährigen Therapiestrecke in der Regel ein Problembewusstsein der chronischen Erkrankung entwickelt haben und die Status Quo durch geeignete Maßnahmen halten können.

Die Notwendigkeit einer UPT-Verlängerung liegt im Ermessen des Zahnarztes/der Zahnärztin und bedarf einer Genehmigung der entsprechenden Krankenkasse. Dabei muss zwingend die Notwendigkeit einer erneuten subgingivalen Instrumentierung an Zähnen mit 4mm (mit Sondierungsbluten) bzw. mehr als 4 mm Sondierungstiefen, sowie Sondierungstiefen von 5mm und mehr gegeben sein.
Eine bestimmte Methode der Reinigung ist in der PAR-Richtlinie nicht vorgegeben. Somit ist der Einsatz von diversen Handinstrumenten, schall- und ultraschallgetriebenen und/oder Pulver-Wasserstrahlgeräten möglich.

Generell ist zu betonen, dass eine Änderung der Sondierungstiefen (ST) im Rahmen der Befundevaluation nicht zu einem verändertem Leistungsanspruch der UPT-Frequenzen führt.

Bei der Antragsstellung für eine UPT-Verlängerung ist folgendes zu beachten:

  • im Feld „Parodontalstatus vom“ ist das Datum des ursprünglichen PAR-Antrages anzugeben
  • es ist der Grad des ursprünglichen PAR-Antrages (auch wenn sich die Sondierungstiefen verbessert haben) anzugeben
  • es ist das Datum der ersten UPT-Leistung anzugeben
  • es sind die noch behandlungsbedürftigen Zähne anzugeben gemäß den Messergebnissen aus der letzten UPT-Leistung
  • der Verlängerungsantrag sollte im zeitlichen Zusammenhang mit der letzten UPT-Leistung stehen

Merke:
Zu früh gestellte Verlängerungsanträge werden von den Krankenkassen abgelehnt.





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