Wichtige Änderungen im BMV-Z
- 18. August 2023
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Die wichtigsten Änderungen sind:
Vordrucke 3c und 3d: Patienteninformationen zum Zahnersatz Beide Patienteninformationen (Regelversorgung und gleichartige Versorgung) sind inhaltlich überarbeitet worden.
Eine Erweiterung gab es zu den Zahnzusatzversicherungen mit der Seite „Ergänzende Angaben für private Zusatzversicherungen“.
Damit können nun alle benötigten Angaben für die entsprechende Zusatzversicherung dargestellt werden, zur Überprüfung der Kostenübernahme vor der geplanten Behandlung. Die genannten Änderungen treten zum 01.10.2023 in Kraft. Damit werden die Zahnarztpraxen aufgefordert, ab dem 01.10.2023 diese Zusatzseiten mit der entsprechenden Patienteninformation den Patienten auszuhändigen.
Vordruck 3e: Direktabrechnung
Dieses Formular wurde ergänzt für die Angaben über die Höhe des Festzuschusses (in Prozent), sowie zu den Festzuschussbefunden und -beträgen. Die Änderung tritt zum 01.10.2023 in Kraft.
Vordruck 5d: Antrag auf Verlängerung der UPT
Dieses Formular ist bereits seit 10 2022 existent. Mit der 41. Änderungsvereinbarung wurde es lediglich formell in die Anlage 14a BMV-Z aufgenommen. In diesem Zusammenhang ist ebenso auf wichtige Punkte hinzuweisen:
- zum 01.10.2023 wird der UT-Verlängerungsantrag im EBZ umgesetzt sein (Software-Update einpflegen)
- im Feld „Parodontalstatus vom“ ist das Datum des ursprünglichen PAR-Antrages einzutragen
- es ist der ursprüngliche ermittelte Grad anzugeben, nicht der nach der Therapie verbesserte Grad
- bei der Angabe der noch behandlungsbedürftigen Zähne ist das letzte UPT-Messergebnis einzubeziehen
Die KZBV teilt mit, dass in Kürze auf deren Homepage die aktuelle Anlage 14c BMV-Z veröffentlich wird.
Damit werden alle im EBZ zu verwendenden elektronischen Anträge, Anzeigen und Mitteilungen dargestellt.