Von der Regelversorgung bis zur andersartigen Versorgung
- 21. Februar 2024
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Regelversorgung:
Die Begrifflichkeit "Regelversorgungen" in der Zahntechnik bezieht sich auf standardisierte Behandlungs- und Versorgungsmethoden im Bereich der Zahnmedizin. Diese Versorgungen dienen als Richtlinien für die Planung und Umsetzung zahntechnischer Leistungen, um eine qualitativ ausreichende und angemessene Versorgung der Patienten sicherzustellen. Regelversorgungen orientieren sich an anerkannten Standards und Leitlinien, die von zahnmedizinischen Fachgesellschaften, Verbänden und Institutionen entwickelt werden.
In der Dentaltechnik spielen Regelversorgungen eine zentrale Rolle, da sie eine Grundlage für die Festlegung von Diagnosen, Therapieplänen und die Auswahl geeigneter zahntechnischer Maßnahmen bilden. Dabei können verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, wie beispielsweise der Erhalt von Zahngesundheit, ästhetische Gesichtspunkte, funktionelle Anforderungen und individuelle Patientenbedürfnisse.
Die Entwicklung und Definition von Regelversorgungen erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen Zahnärzten, Zahntechnikern und anderen Fachexperten. Ziel ist es, einen Konsens über die bestmöglichen Vorgehensweisen in verschiedenen zahnmedizinischen Situationen zu erzielen. Die Festlegung von Regelversorgungen trägt dazu bei, eine angemessene Qualität der zahnmedizinischen Versorgung sicherzustellen und die Patientensicherheit zu gewährleisten.
Ein Beispiel für Regelversorgungen in der Zahntechnik könnte die Versorgung mit Zahnersatz sein. Hierbei werden bestimmte Standards und Leitlinien für die Anfertigung von Kronen, Brücken oder Prothesen festgelegt. Diese Richtlinien können Materialien, ästhetische Kriterien, Passform und Funktionalität umfassen. Die Einhaltung solcher Vorgaben stellt sicher, dass der Zahnersatz den individuellen Bedürfnissen des Patienten entspricht und den allgemeinen Qualitätsstandards gerecht wird.
Die Regelversorgungen in der Zahntechnik können auch im Bereich der kieferorthopädischen Behandlungen relevant sein. Hierbei werden Vorgaben für die Anfertigung von Zahnspangen oder anderen kieferorthopädischen Apparaturen festgelegt, um eine effektive Korrektur von Zahnfehlstellungen zu gewährleisten.
Es ist wichtig zu betonen, dass Regelversorgungen als Grundlage die jeweiligen Befunde des Patienten berücksichtigen müssen. Jeder Patient ist einzigartig, und in manchen Fällen erfordert die individuelle Situation eine angepasste, nicht-standardisierte Herangehensweise. Regelversorgungen bieten jedoch einen wichtigen Rahmen, um die Qualität und Sicherheit in der Zahntechnik zu gewährleisten und den Patienten eine optimale Versorgung zu bieten.
gleichartige Versorgungen:
"Gleichartige Versorgungen" in der Zahntechnik beziehen sich auf die Herstellung von Zahnersatz, der über die Regelversorgung hinausgeht.
Die Grundlage der gleichartigen Versorgungen in der Zahntechnik bilden die Basisleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn Patienten individuelle Wünsche haben, die über diese Regelversorgungen hinausgehen, können Zusatzleistungen notwendig werden. In solchen Fällen müssen die Patienten die Mehrkosten selbst tragen oder eine private Zahnzusatzversicherung in Erwägung ziehen.
Dies kann zum Beispiel bedeuten, dass ein Patient anstatt einer Vollkrone aus Metall (Regelversorgung) eine vollständig verblendete Krone erhalten möchte.
Da in der Regelversorgung keine vollständig verblendeten Kronen möglich sind, wird die diese Krone „gleichartig“.
Während die Modelle, das Einartikulieren und der Versand über das BEL II abgerechnet werden, wird die Krone über ein privates Leistungsverzeichnis (BEB) abgerechnet.
andersartige Versorgungen
Anders als bei Regelversorgungen oder gleichartigen Versorgungen verhält es sich bei andersartigen Versorgungen, die spezifisch auf individuelle Anforderungen und besondere Umstände zugeschnitten sind. Dabei kann es sich beispielsweise um die Verwendung von hochwertigeren Materialien, spezielle Prothesenarten oder aufwendigere zahnästhetische Maßnahmen handeln. Solche Versorgungen gehen über die Standardleistungen hinaus und erfordern oft eine detaillierte Planung und Umsetzung durch Zahnmediziner und Zahntechniker.
Die Gründe für andersartige Versorgungen können vielfältig sein. Sie können medizinisch notwendig sein, um komplexe zahnärztliche Probleme zu lösen, oder ästhetisch motiviert sein, um ein ansprechenderes Erscheinungsbild zu erzielen. In einigen Fällen können auch bestimmte Materialunverträglichkeiten oder individuelle Gesundheitszustände des Patienten eine Rolle spielen.
Andersartige Versorgungen beschreiben eine Versorgung, die nicht die Regelversorgung als Grundlage haben.
Wenn ein gesetzlich versicherter Patient zum Beispiel eine Lücke im Seitenzahnbereich hat, wäre die Regelversorgung eine Brücke. Würde der Patient eine vollständig verblendete Brücke wünschen, wäre es eine gleichartige Versorgung.
Wünscht der Patient jedoch eine implantatgetragene Krone, um die Lücke auszugleichen, handelt es sich um eine andersartige Versorgung.
Zahntechnikermeister
Stefan Sander