Verlieren Sie bei der Abrechnung der GOZ-Nr. 2030 kein Honorar
- 6. Juni 2025
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Leistungsbeschreibung der GOZ-Nr. 2030:
Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten (z. B. Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
Abrechnungsbestimmung der GOZ-Nr. 2030:
Die Leistung nach der Nummer 2030 ist je Sitzung für eine Kieferhälfte oder einen Frontzahnbereich höchstens einmal für besondere Maßnahmen beim Präparieren und höchstens einmal für besondere Maßnahmen beim Füllen von Kavitäten berechnungsfähig.
Was sind besondere Maßnahmen?
Die in der GOZ-Nr. aufgeführten Maßnahmen
- Separieren
- Beseitigen störenden Zahnfleisches
- Stillung einer übermäßigen Papillenblutung
sind nur beispielhaft – vor der Aufzählung steht „z. B.“, das bedeutet, dass die Aufzählung nicht abschließend ist und weitere Maßnahmen als besondere Maßnahmen gelten können, z. B.
- Durchtrennen von Zahnfleischfasern
- Aufbringen eines flüssigen Kofferdams (Hinweis: kann alternativ auch analog gem. § 6 Abs. 1 GOZ berechnet werden)
- Anlegen von Präparationsschutz an angrenzenden Zähnen
- Formgebende Maßnahmen in Verbindung mit den GOZ-Nrn. 2060, 2080, 2100, 2120
- z. B. das Anlegen einer Matrize oder andere formgebende Maßnahmen
- Achtung: das Anlegen von Matrizen oder Benutzen anderer Hilfsmittel zur Formung ist bereits Leistungsbestandteil der GOZ-Nr. 2050, 2070, 2090, 2110 und kann deshalb nicht gesondert in Verbindung mit diesen GOZ-Nrn. abgerechnet werden.
- usw.
Tipp:
Erfolgen formgebende Maßnahmen in Verbindung mit einer Mehrkostenvereinbarung gem. § 28 Abs. 2 GOZ, so kann auch dafür zusätzlich zu den GOZ-Nrn. 2060, 2080, 2100, 2120 die GOZ-Nr. 2040 abgerechnet werden.
Wie oft kann die GOZ-Nr. 2030 angesetzt werden?
In der Leistungsbeschreibung steht:
- im Präparieren oder Füllen von Kavitäten
- einmal je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
In den Bestimmungen zur GOZ-Nr. 2030 erfolgt eine Konkretisierung:
- 1 x je KH/FZB beim Präparieren
- 1 x je KH/FZB beim Füllen von Kavitäten
das heißt, die GOZ-Nr. 2030 kann je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich maximal 2x abgerechnet werden. In einer Sitzung maximal 8x.
Tipps:
Die GOZ-Nr. 2030 ist auch in Verbindung mit
- Wurzelfüllungen
- Separieren in Verbindung mit KFO
berechnungsfähig
- Das Anlegen eines Spanngummis ist nicht mit der GOZ-Nr. 2030, sondern zusätzlich mit der GOZ-Nr. 2040 berechnungsfähig.
Beispiel 1
(2)Kiefernhälfte | Kiefernhälfte | |||||||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Fllg | Präp | Präp | Fllg | |||||||||||||||||||||||||||||
2030 | 2030 | 2030 | 2030 | |||||||||||||||||||||||||||||
18 | 17 | 16 | 15 | 14 | 13 | 12 | 11 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 48 | 47 | 46 | 45 | 44 | 43 | 42 | 41 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 36 | 37 | 38 | |
2030 | 2030 | 2030 | 2030 | |||||||||||||||||||||||||||||
Fllg | Präp | Präp | Fllg | |||||||||||||||||||||||||||||
Kiefernhälfte | Kiefernhälfte |
Präp = Präparation
Fllg = Füllung von Kavitäten
Die Zähne 16, 26, 36, 46 werden mit einer Füllung versorgt – besondere Maßnahmen erfolgten
- 4 x GOZ-Nr. 2030 in Verbindung mit Füllen von Kavitäten
In gleicher Sitzung: Die Zähne 14, 22, 33, 45 wurden Präpariert (Krone) – besondere Maßnahmen erfolgten
- 4 x GOZ-Nr. 2030 in Verbindung mit Präparation
= insgesamt 8 x GOZ-Nr. 2030
Beispiel 2
(2)Kiefernhälfte | Kiefernhälfte | |||||||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Fllg | Fllg | Fllg | Fllg | |||||||||||||||||||||||||||||
2030 | 2030 | |||||||||||||||||||||||||||||||
18 | 17 | 16 | 15 | 14 | 13 | 12 | 11 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 48 | 47 | 46 | 45 | 44 | 43 | 42 | 41 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 36 | 37 | 38 | |
2030 | 2030 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Fllg | Fllg | Fllg | Fllg | |||||||||||||||||||||||||||||
Kiefernhälfte | Kiefernhälfte |
Fllg = Füllung von Kavitäten
In einer Sitzung: Die Zähne 16, 14, 22, 26, 36, 33, 45, 46 wurden mit einer Füllung versorgt – besondere Maßnahmen erfolgten
- 4 x GOZ-Nr. 2030 in Verbindung mit Füllen von Kavitäten
= insgesamt 4 x GOZ-Nr. 2030
Beispiel 3
(0) | Frontzahnbereich | ||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
48 | 47 | 46 | 45 | 44 | 43 | 42 | 41 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 36 | 37 | 38 |
2030 | 2030 | ||||||||||||||
Fllg | Präp |
Präp = Präparation Fllg = Füllen von Kavitäten
In einer Sitzung: 42 wurden mit einer Füllung versorgt – besondere Maßnahmen erfolgten
- 1 x GOZ-Nr. 2030 in Verbindung mit Füllen von Kavitäten
In gleicher Sitzung: 31 wurden Präpariert (Krone) – besondere Maßnahmen erfolgten
- 1 x GOZ-Nr. 2030 in Verbindung mit Präparation
= insgesamt 2 x GOZ-Nr. 2030