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Verlieren Sie bei der Abrechnung der GOZ-Nr. 2030 kein Honorar

  • 6. Juni 2025
  • Lesezeit: 3min
  • 0 Kommentare
Um den richtigen Ansatz der GOZ-Nr. 2030 beurteilen zu können ist zunächst wichtig, dass der genaue Wortlaut der Leistungsbeschreibung und der Abrechnungsbestimmung beachtet wird.




Leistungsbeschreibung der GOZ-Nr. 2030:

Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten (z. B. Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

Abrechnungsbestimmung der GOZ-Nr. 2030:

Die Leistung nach der Nummer 2030 ist je Sitzung für eine Kieferhälfte oder einen Frontzahnbereich höchstens einmal für besondere Maßnahmen beim Präparieren und höchstens einmal für besondere Maßnahmen beim Füllen von Kavitäten berechnungsfähig.

Was sind besondere Maßnahmen?
Die in der GOZ-Nr. aufgeführten Maßnahmen

  • Separieren
  • Beseitigen störenden Zahnfleisches
  • Stillung einer übermäßigen Papillenblutung

sind nur beispielhaft – vor der Aufzählung steht „z. B.“, das bedeutet, dass die Aufzählung nicht abschließend ist und weitere Maßnahmen als besondere Maßnahmen gelten können, z. B.

  • Durchtrennen von Zahnfleischfasern
  • Aufbringen eines flüssigen Kofferdams (Hinweis: kann alternativ auch analog gem. § 6 Abs. 1 GOZ berechnet werden)
  • Anlegen von Präparationsschutz an angrenzenden Zähnen
  • Formgebende Maßnahmen in Verbindung mit den GOZ-Nrn. 2060, 2080, 2100, 2120
    • z. B. das Anlegen einer Matrize oder andere formgebende Maßnahmen
    • Achtung: das Anlegen von Matrizen oder Benutzen anderer Hilfsmittel zur Formung ist bereits Leistungsbestandteil der GOZ-Nr. 2050, 2070, 2090, 2110 und kann deshalb nicht gesondert in Verbindung mit diesen GOZ-Nrn. abgerechnet werden.
    • usw.

Tipp:
Erfolgen formgebende Maßnahmen in Verbindung mit einer Mehrkostenvereinbarung gem. § 28 Abs. 2 GOZ, so kann auch dafür zusätzlich zu den GOZ-Nrn. 2060, 2080, 2100, 2120 die GOZ-Nr. 2040 abgerechnet werden.

Wie oft kann die GOZ-Nr. 2030 angesetzt werden?
In der Leistungsbeschreibung steht:

  • im Präparieren oder Füllen von Kavitäten
  • einmal je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

In den Bestimmungen zur GOZ-Nr. 2030 erfolgt eine Konkretisierung:

  • 1 x je KH/FZB beim Präparieren
  • 1 x je KH/FZB beim Füllen von Kavitäten

das heißt, die GOZ-Nr. 2030 kann je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich maximal 2x abgerechnet werden. In einer Sitzung maximal 8x.

Tipps:

  • Die GOZ-Nr. 2030 ist auch in Verbindung mit

    • Wurzelfüllungen
    • Separieren in Verbindung mit KFO
      berechnungsfähig
  • Das Anlegen eines Spanngummis ist nicht mit der GOZ-Nr. 2030, sondern zusätzlich mit der GOZ-Nr. 2040 berechnungsfähig.

Beispiel 1

(2)KiefernhälfteKiefernhälfte
FllgPräpPräpFllg
2030203020302030
1817161514131211212223242526272848474645444342413132333435363738
2030203020302030
FllgPräpPräpFllg
KiefernhälfteKiefernhälfte



Präp = Präparation
Fllg = Füllung von Kavitäten

Die Zähne 16, 26, 36, 46 werden mit einer Füllung versorgt – besondere Maßnahmen erfolgten

  • 4 x GOZ-Nr. 2030 in Verbindung mit Füllen von Kavitäten

In gleicher Sitzung: Die Zähne 14, 22, 33, 45 wurden Präpariert (Krone) – besondere Maßnahmen erfolgten

  • 4 x GOZ-Nr. 2030 in Verbindung mit Präparation

= insgesamt 8 x GOZ-Nr. 2030

Beispiel 2

(2)KiefernhälfteKiefernhälfte
FllgFllgFllgFllg
20302030
1817161514131211212223242526272848474645444342413132333435363738
20302030
FllgFllgFllgFllg
KiefernhälfteKiefernhälfte



Fllg = Füllung von Kavitäten

In einer Sitzung: Die Zähne 16, 14, 22, 26, 36, 33, 45, 46 wurden mit einer Füllung versorgt – besondere Maßnahmen erfolgten

  • 4 x GOZ-Nr. 2030 in Verbindung mit Füllen von Kavitäten

= insgesamt 4 x GOZ-Nr. 2030

Beispiel 3

(0)Frontzahnbereich
48474645444342413132333435363738
20302030
FllgPräp



Präp = Präparation Fllg = Füllen von Kavitäten

In einer Sitzung: 42 wurden mit einer Füllung versorgt – besondere Maßnahmen erfolgten

  • 1 x GOZ-Nr. 2030 in Verbindung mit Füllen von Kavitäten

In gleicher Sitzung: 31 wurden Präpariert (Krone) – besondere Maßnahmen erfolgten

  • 1 x GOZ-Nr. 2030 in Verbindung mit Präparation

= insgesamt 2 x GOZ-Nr. 2030





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