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Strahlenschutzschiene

  • 11. Juli 2024
  • Lesezeit: 2min
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Strahlentherapien zur Tumorbehandlung können erhebliche Schäden an Zähnen und Mundschleimhaut verursachen.




Durch die Strahlentherapie kann es bei festsitzenden metallischen Zahnersatz zu Streustrahlung kommen. Häufig kommen Patienten deswegen in die Praxis und bitten um Strahlenschutzschienen (sogenannte Weichgewebsretraktoren) begleitend zu ihrer ambulanten Bestrahlungstherapie, so dass die negativen Auswirkungen auf die Mundhöhle minimiert werden können. Im Vorfeld sollte die Zahnbehandlung abgeschlossen sein und die Zähne sollten sich in einem guten Zustand befinden.

Hier stellen sich sowohl Zahnarztpraxis als auch das Dentallabor die Frage, wie die Strahlenschutzschienen korrekt abgerechnet werden können.

Strahlenschutzschienen sind im BEMA und in der BEL II nicht enthalten, allerdings empfehlen einige KZVen die Abrechnung über den KB-Plan.

Hier ist auf dem KB-Plan die Begründung:
Strahlenschutzschienen bei ambulanter Tumortherapie
anzugeben.

Eine vorherige Genehmigung ist zwingend erforderlich. Ggf. kommt es zu Rückfragen seitens der Krankenkasse, da nicht alle Mitarbeiter dort mit der Thematik vertraut sind. Seitens der gesetzlichen Krankenkassen gibt es keine einheitliche Regelung.

Als Abrechnungsposition kommt die BEMA K2 jeweils einmal für den Ober- und Unterkiefer in Betracht.

Für das Labor bedeutet dies, dass die Strahlenschutzschienen nach BEL 402 0 je Kiefer berechnet werden können.

Beispiel:
KB Plan:

BEMA 2
2 x K2
Begründung: Strahlenschutzschienen bei ambulanter Tumortherapie

Laborrechnung:

2 x 001 0 | OK UK Modelle
1 x 012 0 | Einstellen im Mittelwertartikulator
2 x 402 0 | OK UK Aufbissbehelf ohne adjustierte Oberfläche

Praxistipp:

Nicht jede KZV teilt diese Auffassung, deswegen empfiehlt es sich, dass Sie mit Ihrer zuständigen KZV Rücksprache halten.





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