"Sprechende Zahnmedizin" oder - Wir müssen reden!
- 17. Dezember 2021
- Lesezeit: 3min
- 0 Kommentare
„Sprechende Zahnmedizin“ oder - Wir müssen reden!
Der PAR-Status ist erstellt und bei der Krankenkasse eingereicht. Jetzt heißt: „Warten auf die Genehmigung!“ Sobald sie erteilt ist, kann die Therapie beginnen.
Und die Voraussetzungen?
Die Verpflichtung zur Mitwirkung des Patienten ist entfallen. Eingangsvoraussetzungen wie das Fehlen von Zahnstein und Reizfaktoren bestehen nicht mehr, auch „konservierend-chirurgische Maßnahmen einschließlich des Glättens überstehender Füllungs- und Kronenrändern sind je nach Indikation vor oder im zeitlichen Zusammenhang mit der Parodontitistherapie durchzuführen“, so lautet § 7 der PAR-Richtlinie.
Mitwirkung des Patienten
Hier stellt sich die Frage: „Ist die Mitarbeit des Patienten überflüssig?“ „Spielt seine Mundhygiene keine Rolle mehr, wenn es um den Behandlungserfolg geht?“ Die Behandlungsstrecke nimmt einen neuen Weg. Erstmals finden Leistungen wie das „Parodontologische Aufklärungs- und Therapiegespräch“ (ATG) sowie die „Mundhygieneunterweisung“ (MHU) Eingang in eine GKV-Richtlinie.
Sprechende Zahnmedizin
Vielleicht gibt der Blick auf diesen eigenen Therapieschritt aus dem Bereich der „Sprechenden Zahnmedizin“ ein wenig Aufschluss. Bevor also die geschlossene Therapie durchgeführt wird, soll der Patient im parodontologischen Aufklärungs- und Therapiegespräch vollumfänglich informiert und aufgeklärt werden. Also heißt es zunächst: „Wir müssen reden!“ Über Befund und Diagnose soll der Patient ebenso aufgeklärt werden wie über mögliche Therapiealternativen, dazu gehören unter Umständen auch Leistungen außerhalb des Leistungskataloges der GKV. Die „Unterstützende Parodontitistherapie“ (UPT) gilt es zu erläutern, Wechselwirkungen zu systemischen Erkrankungen müssen angesprochen werden. Bei schlecht eingestellten Diabetikern wird auf den Hausarzt verwiesen. „Was bedeutet gesundheitsbewusstes Verhalten zur Reduktion exogener und endogener Risikofaktoren?!“ All dies soll der Patient erfahren. Das Ziel dieses Gesprächs ist die gemeinsame Entscheidung zur Therapie. Es gilt, den Patienten auf Augenhöhe in der Therapie mitzunehmen. Das ist ein Stück Überzeugungsarbeit.
Und nun zur Mundhygiene
Im Rahmen des neuen PAR-Konzeptes übernimmt die GKV erstmals auch die Mundhygieneunterweisung (MHU). Zunächst gilt es in Erfahrung zu bringen, welche Kenntnisse der Patient über parodontale Erkrankungen hat, wie seine Zahnpflegegewohnheiten aussehen und welche Vorstellungen oder Ziele er bezüglich seiner künftigen Mundgesundheit hat. Dann heißt es den Entzündungszustand der Gingiva bestimmen, Plaque anfärben und dem Patienten individuell geeignete Mundhygienehilfsmittel zu empfehlen, sie zu demonstrieren und einzuüben. Die Mundhygiene umzusetzen ist Aufgabe des Patienten. Seine Mitarbeit ist keinesfalls überflüssig, auch wenn die Therapie nicht davon abhängig gemacht werden kann. Die Mundhygieneeinweisung soll zeitnah zur antiinfektiösen Therapie stattfinden, d.h. sie kann vor der AIT erfolgen, danach oder auch in derselben Sitzung. Über die Reihenfolge entscheidet der Behandler.