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Sommer 2023 – das eRezept kommt in den Praxen

  • 4. April 2023
  • Lesezeit: 2min
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Die Spezifikation für den Abruf von E-Rezepten über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) hat eine weitere Hürde überstanden.




Die Diskussionen bezüglich des E-Rezepts scheinen beendet.

Die Datenschutzbehörden, vertreten durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit, haben die von der Gematik vorgelegte Spezifikation genehmigt.

Die Gematik hat angekündigt, dass der neue Einlöseweg im Sommer 2023 verfügbar sein wird.

Ende Januar 2022 wurde von der Gematik ein neuer Entwurf für eine technische Spezifikation vorgelegt, die den Abruf von E-Rezepten via eGK in Apotheken regeln soll.
Diese Spezifikation wurde nun in Abstimmung mit den Gesellschaftern der Gematik, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), veröffentlicht.
Damit wird es möglich sein, E-Rezepte in Apotheken über die eGK abzurufen. In den kommenden Monaten müssen die Gematik, die Dienstleister der Krankenkassen und die Apothekenverwaltungssysteme die neuen Vorgaben umsetzen.
Die Gematik betont, dass neben der E-Rezept-App und dem Papierausdruck nun auch ein dritter, digitaler und benutzerfreundlicher Weg zum Einlösen von E-Rezepten in der Apotheke zur Verfügung stehen wird.
Durch vorhandene Sicherheitslücken gab es beim ersten Versuch den E-Rezept-Abruf über die eGK einzuführen ein Bedenken des Bundesdatenschutzbundes.
Diese Sicherheitslücke erlaubte es, mit der Krankenkassennummer und einem TI-Zugang auf Versichertendaten zuzugreifen, ohne weitere Überprüfungen wie eine PIN oder Identitätsprüfung. Diese Sicherheitslücke soll nun geschlossen sein.

Das Spitta-Team hält Sie weiterhin auf dem Laufenden.





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