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Regelversorgung oder andersartige Versorgung?

  • 8. Dezember 2022
  • Lesezeit: 2min
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Innerhalb des BEL II ist die Abrechnung von Regelversorgungen bei gesetzlich versicherten Patienten möglich.




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Die Therapieplanung des Heil- und Kostenplanes kann jedoch einen Wechsel in die andersartige Versorgung erzeugen, obwohl es sich um einen gesetzlich versicherten Patienten handelt.

Beispiel:

  • Patient GKV
  • Abformung: konventionell
  • 11 KV, 12 BV, 13 BV, 14 KV, 15 BM, 16 BM, 17 K
  • Material: Nichtedelmetall
  • andersartige Versorgung

Obwohl es sich um eine vestibulär verblendete Brücke mit Vollmetallkronen und Brückengliedern handelt, ist die Versorgung andersartig. Die Ursache liegt an der geplanten Therapie. Die Versorgung mit jeweils zwei Brückengliedern (12, 13, 15, 16) an einem Pfeilerzahn „in der Mitte“ (14) ist nicht im Rahmen einer Regelversorgung möglich.

Abrechnung über BEB 97

(0)BEB 97Berechenbare LeistungenMengeAnmerkung
002Modell aus Superhartgips1
0007Kontrollmodell1
0021Modell für Sägesegment1
0103Modellsegment sägen7je erzeugtem herausnehmbaren
Sägesegment
0104Stumpf aus Superhartgips3
0216Stumpf vorbereiten3oder
0217Stumpf unter Mikroskop vorbereiten3
0212Dowel-Pin setzen14
0213Ausblocken eines Stumpfes3
0253Split-Cast Sockel an Modell21 x Oberkiefer
1 x Unterkiefer
0403Modellmontage in Mittelwertartikulator II1
0408Montage Gegenkiefer1
2124Stufengusskrone gegossen für keramische Vollverblendung1
2123Stufenkrone gegossen, für Keramik- oder Polymer-Glas-
Teilverblendung
2
2311Brückenglied gegossen, massiv2
2313Brückenglied gegossen, für Keramik- oder Polymer-Glas-
Teilverblendung
2
2611Teil-Verblendung aus Keramik4
2922Krone/Inlay/Brückenglied aufpassen7
2981NEM Zuschlag7
0701Versand2


Die Regelversorgung sieht eigentlich eine herausnehmbare Konstruktion vor und wäre wie folgend: 17 KH, 16 E, 15 E, 14 KVH, 13 E, 12 E, 11 KV, 24 H, 27 H.

Bei solchen Fällen ist gut erkennbar, dass die Information GKV oder PKV nicht immer ausreichend ist.

Hier muss es seitens der Zahnarztpraxis auch den Hinweis geben, ob es sich um eine Regelversorgung, gleichartige Versorgung oder andersartige Versorgung handelt.

Sollte diese Information nicht vorhanden sein, prüfen Sie bitte, ob Ihre Abrechnungssoftware die Möglichkeit hat, die Daten einzugeben und auszuwerten.

Beachten Sie immer den Einzelfall und rechnen Sie nicht pauschal ab.

Weiter geht es im nächsten Teil.

Zahntechnikermeister
Stefan Sander





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