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Prothetische Versorgung eines Mischfalls

  • 4. März 2024
  • Lesezeit: 2min
  • 0 Kommentare
Abrechnungsbeispiel für eine prothetische Versorgung: OK Teleskopprothese; UK Suprakonstruktion via Locatorprothese




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Bemerkung: OK Teleskopprothese; UK implantatgetr. Suprakonstruktion via Locatorprothese; 33 Wurzelstiftkappe; Implantatversorgung

Befunde und Festzuschüsse

(0)Befund-Nr.Zahn/GebietAnzahl
4.1OK1
4.613, 12, 113
4.713, 12, 113
4.3UK1
4.9OK, UK1
4.8331


Kostenberechnung BEMA-Z

(0)BEMA-Nr.Zahn/GebietAnzahl
1913, 12, 113
7bOK, UK1
91d13, 12, 113
96cOK1
98aOK1
98bOK1
98gOK1


Kostenberechnung GOZ

(0)GOZ-Nr.Zahn/GebietAnzahl
2270331
503033, 32, 423
508033, 32, 423
5170UK1
5190UK1
5230UK1


Außervertragliche Leistungen nach § 8 Abs. 7 BMV-Z

(0)GOZ-Nr.Zahn/GebietAnzahl
8020OK1
8050UK1
8010OK/UK2
Ä500042, 322
905042, 326
5250UK1
010042, 322
2030421


Anmerkung zum Fallbeispiel:
Das Befundkürzel "fi" stellt keine anerkannte Befundung dar, wird aber toleriert bzw. hat sich integriert zur besseren Transparenz.

Das Beispiel stellt einen Mischfall dar.
Der OK ist reine Regelversorgung, der UK ist eine andersartige Versorgung.
Zum Zeitpunkt der Planung ist abzuwägen, ob das zahnärztliche Honorar der Regelversorgung oder das Honorar der andersartigen Versorgung überwiegt.
In diesem Beispiel überwiegt das Honorar der Andersartigkeit des Unterkiefers. Dementsprechend wird dieser Fall direkt mit dem Patienten bzw. seiner Krankenkasse abgerechnet. Eine Abrechnung über die KZV ist nicht möglich.

Im OK wäre ebenso eine Cover-Denture-Prothese möglich, als Regelversorgung mit Resilienzteleskopen. Dies ist im Bemerkungsfeld des HKP´s anzugeben und auf der entsprechenden Laborrechnung zu beachten, da es kein Metallgerüst in diesem Fall gibt.

Die Faktorengestaltung in der GOZ richtet sich nach dem Zeit- und Schwierigkeitsgrad, sowie nach den erschwerenden Umständen der Behandlung und sind individuell zu liquidieren mit entsprechender Begründung ab Faktor 2,3.

Das dargestellte Beispiel hat Modellcharakter. Leistungsberechnungen sind individuell und patientenbezogen nach vollständiger Leistungserbringung zu liquidieren.





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