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PAR-Update – sicherer Umgang mit Leistungsgebühren

  • 15. März 2024
  • Lesezeit: 2min
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Neue Zählweise der UPT. Seit dem 01.01.2024 gilt für den PAR-Bereich, insbesondere in der UPT eine neue Zählweise.




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Diese wirkt sich „erleichternd“ auf die Einhaltung der Frequenzen bei der Abrechnung aus. Damit werden Fehlerquellen bei der Monatsabrechnung eliminiert.

Generell werden ausschließlich die erbrachten UPT-Schritte gezählt.
Versäumte UPT-Behandlungen können also nur noch bedingt „nachgeholt“ werden.
Dementsprechend wurden die Softwareanbieter über diese neue Zählweise informiert und haben diese Änderung simultan mit dem Generalupdate zum Jahr 2024 umgestellt.

Auswirkungen der neuen Zählweise

Die Zählung der nur tatsächlich erbrachten UPT-Leistungen wirkt sich besonders auf die UPT d bzw. UPT g aus.
Die neue Zählweise hat keinen Einfluss auf die grundsätzlichen Regelungen, u. a. dem Abstand der UPT-Maßnahmen, die zweijährige Dauer, sowie die zeitlichen Abstände ja nach Progressionsgrad. Sie kann aber ergänzend dazu führen, dass eine UPT am Ende noch nachgeholt werden kann.

Möglich ist dies dadurch, dass der Beginn der UPT nicht in jedem Fall am ersten Tag eines Kalenderhalbjahres oder -tertials liegt.
Die zweijährige UPT-Phase beginnt am ersten Tag der ersten UPT-Maßnahme. Durch diesen Turnus sind in der Regel fünf Kalenderhalbjahre vorgesehen.

Anwendung der neue Zählweise

Beispiel: Patient mit Progressionsgrad B

(0)DatumUPT-SchrittUPTd oder UPTg
30.06.20231. UPTkeine UPTd/g, da BEV a/b erfolgt
30.12.2023
(UPT-Rechner:01.12.-31.12.2023
2. UPTUPTd
01.01.-30.06.2024
versäumt
entfälltkeine Abrechnung
29.12.2024
(UPT-Rechner:01.07.-31.12.2024)
3. UPTUPTg
28.06.2024
(UPT-Rechner: 30.05.-30.06.2025)
4. UPTUPTd


Die Herausforderungen des Terminmanagements sind dadurch nicht abgeschafft.

Jedoch wird verhindert, dass durch Terminversäumnisse die umfangreichere Untersuchung der UPTg im zweiten UPT-Jahr übersprungen werden kann.

Neuer Fehlercode beachten

Häufig erscheint bei den Prüfläufen zur Vorbereitung der PAR-Abrechnung der Fehlercode „770: Erbringung der 4 erfolgte nach Genehmigungsdatum“.

Die KZV´n prüfen damit, ob eventuell eine PAR-Behandlung vorab der Genehmigung durch die Kostenträger begonnen wurde.

Dies führt mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Verlust des Honoraranspruches.
Es ist also peinlich genau auf die Richtlinien zu achten, u.a.

-> ATG / MHU / AIT a/b / 108 / 111 können erst nach Genehmigung erbracht werden

PAR-Behandlung an einzelnen Parodontien

Mit Einführung der neuen PAR-Versorgungsstrecke am 01.07.2021 sind auch Parodontien (z. B. 2 behandlungsbedürftige Zähne) über die PAR-Versorgungsstrecke anzuzeigen, zu genehmigen und durchzuführen.

Die Alternativabrechnung über die Exzision1/2 ist daher nicht mehr möglich.

Grund dafür ist, dass jedem behandlungsbedürftigen Zahn auch UPT-Maßnahmen zusteht, welche den Behandlungserfolg sichern.

Dies ist ausschließlich über die PAR-Versorgungsstrecke möglich.





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