Neuigkeiten zum GOZ-Kommentar
- 19. Dezember 2023
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Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat ihren GOZ-Kommentar im September 2023 aktualisiert. In erster Linie wurden die meisten Beschlüsse des Beratungsforums in den GOZ-Kommentar bei den Allgemeinen Bestimmungen der einzelnen GOZ-Abschnitten, zu den GOZ-Paragrafen und zu den betreffenden GOZ-Gebühren ergänzt.
So wurde unter anderem der Beschluss Nr. 41 des Beratungsforums
„Teilleistungen bei der Anfertigung von Stiftaufbauten oder Einlagefüllungen (Kapitel C.) sind gemäß den Leistungsinhalten und den Abrechnungsbestimmungen der GOZ-Nrn. 2230 oder 2240 analog berechnungsfähig. Die angefallenen Material- und Laborkosten sind ebenfalls berechnungsfähig. Voraussetzung für die Anwendung dieses Beschlusses ist, dass es dem Zahnarzt objektiv auf Dauer unmöglich war, die Behandlung fortzusetzen oder eine Fortsetzung aus medizinischen Gründen nicht indiziert war.“
Zusätzlich zur Kommentierung der GOZ-Nrn. 2150, 2160, 2170, 2190, 2195 eingefügt.
Vorteil:
Sie können die Kommentierung der BZÄK und die Beschlüsse des Beratungsforums für Gebührenfragen in einem Kommentar einsehen.
Link zum aktuellen Kommentar der BZÄK:
https://www.bzaek.de/goz/goz-kommentar.html