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Neuigkeiten im BEL II - 2014

  • 8. November 2023
  • Lesezeit: 3min
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Pünktlich zum Jahresbeginn sind die BEL-II-Preislisten von den KZVen in den meisten Bundesländern veröffentlicht worden.




Neben den neuen Preisen für die bekannten BEL-Leistungen sind auch neue Leistungen in das BEL II aufgenommen worden.

Neu hinzugekommen sind die Leistungen für das Anfertigen oder Instandsetzen von Unterkieferprotrusionsschienen. Die neuen Leistungsnummern finden wir in der Hauptgruppe 1, der neuen Hauptgruppe 5, Hauptgruppe 8 und der Hauptgruppe 9. Alle Leistungen, die wir im Zusammenhang mit Unterkieferprotrusionsschienen anwenden können, tragen das Kürzel „UKPS“ im Leistungstitel.

Für den einen oder anderen sind diese Leistungen Neuland im Handwerk und/oder in der Abrechnung.

Was bedeutet der Begriff Unterkieferprotrusionsschiene?

Bei einer diagnostizierten obstruktiven Schlafapnoe (OSA) kann die Unterkieferprotrusionsschiene (UKPS) als sogenannte Zweitlinientherapie verordnet und über die BEMA und das BEL II berechnet werden. Im Allgemeinen sind diese Versorgungen als „Schnarchschienen“ bekannt. Eine Unterkieferprotrusionsschiene ist ein während des Schlafs intraoral auf den Zähnen bimaxilärer getragenes Gerät, welches den Unterkiefer, die Zunge und weitere Strukturen der Pharynxvorderwand mittels Protrusionselemente nach ventral positioniert, um die Atemwege durch eine Erweiterung des Pharynxlumens mechanisch offen zu halten.

Die verschiedenen Schienentypen

Die verschiedenen Schienentypen lassen sich nach der Anzahl und der Positionierung der verwendeten Protrusionselemente unterscheiden:

  1. UKPS mit einem frontalem Protrusionselement (z.B. TAP®-Schiene)
  2. UKPS mit zwei seitlichen Protrusionselement (z.B. IST®-Geräte, Silensor-Schiene, SomnoDent®-Schiene)

In der Abrechnung muss genau zwischen den Schienentypen unterschieden werden, da sich die Abrechnung zum Teil sehr unterschiedlich gestaltet. Ein einfacher Auftrag wie z.B. „1 x UKPS für GKV“ reicht also nicht aus! Eine gute Auftragsbeschreibung seitens der Zahnarztpraxis und eine Dokumentation vom Zahntechniker in Richtung Verwaltung ist also unverzichtbar.

Des weiteren ist auch die Abrechenbarkeit der zu verwendenden Konfektionsteile in das BEL II in den einleitenden Bestimmungen aufgenommen worden.

Neben den Leistungen die die Neuanfertigung einer Unterkieferprotrusionsschiene beschreiben, sind auch zusätzlich Leistungsnummern im Reparaturbereich angelegt worden.

Im Reparaturbereich sind neue Leistungsnummern für die Instandsetzung einer Unterkieferprotrusionsschiene aufgenommen worden die eine begrenzte Auswahl an Reparaturen ermöglichen.

Welche Reparaturen sind bei einer UKPS möglich?

Bei einer Unterkieferprotrusionsschiene sind folgende Instandsetzungen möglich:

  • Bruchreparatur
  • Sprungreparatur
  • Austauschen eines Protrusionselements
  • Nachträgliches Anfügen von gebogenen Halteelementen
  • Teilunterfütterung einer Unterkieferprotrusionsschiene
  • Basiserneuerung einer Unterkieferprotrusionsschiene

Hervorzuheben ist, dass wir bei allen zahntechnischen Abrechnungen im Zusammenhang einer Unterkieferprotrusionsschiene nur die Leistungen anwenden dürfen die entsprechend dafür vorgesehen sind.

Da dieses Thema sowohl für den Honorarbereich als auch für die zahntechnische Abrechnung „Neuland“ ist, kann es ggf. zu unterschiedlichen Auslegungen der jeweiligen KZVen kommen. Insgesamt ergibt sich aber jetzt die Möglichkeit die „Schnarchschienen“ nicht nur über eine BEB sondern auch in dem BEL abzurechnen.

Das Abrechnungsgerüst steht – wenden wir es an…

Zahntechnikermeister
Stefan Sander





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