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Möglichkeiten der Berechnung bei der Anwendung eines Parodontalgels

  • 21. Oktober 2024
  • Lesezeit: 2min
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Nicht jede Anwendung eines Parodontalgels (z. B. Oraqix® ) erfüllt den Leistungsbestandteil der GOZ-Nr. 0080. Die Anwendung ist zu berücksichtigen - supragingival oder subgingival.




Supragingivale Anwendung

Wird das Parodontalgel als Oberflächenanästhesie auf die Schleimhaut (supragingival) aufgetragen, ist dies Leistungsbestandteil der GOZ-Nr. 0080.

  • Die GOZ-Nr. 0080 ist einmal je Kieferhälfte- oder Frontzahnbereich berechnungsfähig.
  • Ausnahme: bei Wirkungsverlust ist die Berechnung der GOZ-Nr. 0080 orts- und zeitgleich möglich (ggf. Hinweis auf der Rechnung).
  • Materialkosten:
    • Sie sind in der Regel mit der Gebühr abgegolten.
    • Anders verhält es sich jedoch, wenn die Zumutbarkeitsgrenze überschritten ist, wie z. B. bei der Anwendung eines Parodontalgels (z. B. Oraqix®).
    • Die Kosten für das Medikament übersteigen die Gebühr der GOZ-Nr. 0080 bei weitem und sind bezugnehmend auf das BGH-Urteil vom 27.05.2004 (Az: III ZR 264/03), Aussagen der BZÄK und Beschluss-Nr. 11 des Beratungsforums BZÄK/PKV/Beihilfe zusätzlich berechnungsfähig.
    • Die Zumutbarkeitsgrenze wird dann überschritten, wenn die Materialkosten den 1,0-fachen Faktor der zu berechnenden Gebühr (hier GOZ-Nr. 0080) übersteigen.

Beispiel:
Oberflächenanästhesie mit Parodontalgel (z. B. Oraqix®)

(0)Zähne/RegionLeistungAnzahlGOZ/GOÄ
13, 12, 11supragingivales Auftragen eines Parodontalgels
als Oberflächenanästhesie (z. B. Oraqix®)
10080

+ tatsächliche entstandene Materialkosten für das Parodontalgel*1gemäß § 4 Abs.
3 GOZ


  • Hinweis: Wegen der Höhe der Materialkosten sind diese gemäß BGH-Urteils vom 27.05.2004 (Az: IIIZR 264/03) gesondert berechnungsfähig.



Subgingivale Anwendung

Wird das Parodontalgel subgingival eingebracht (z. B. zur Reinigung einer Zahnfleischtasche), entspricht dies nicht den Leistungsinhalt der GOZ-Nr. 0080 (Oberflächenanästhesie). Die Berechnung erfolgt deshalb analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ.
Der Zahnarzt wählt eine GOZ-Gebühr nach Art, Kosten und Aufwand, mit der ggf. die Materialkosten bereits berücksichtigt sind.

Beispiel:
Subgingivales Einbringen eines Parodontalgel (z. B. Oraqix®)

(0)Zähne/RegionLeistungAnzahlGOZ/GOÄ
13, 12, 11subgingivales Einbringen eines Parodontalgels (z. B. Oraqix®)
analog gemäß § 6
Abs. 1 GOZ

ggf. sollen die Materialien mit der gewählten
Gebühr abgegolten sein



Tipp:
Bitte achten Sie darauf, dass bereits während der Behandlung die richtige Dokumentation erfolgt, nur so kann die Leistung letztendlich richtig berechnet werden.





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