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Keramisch vollverblendete Brücke aus NEM, Zahn 23–25

  • 14. Mai 2024
  • Lesezeit: 2min
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Die Verblendung von Kronen und Brückengliedern führt automatisch zu einer (mindestens) gleichartigen Versorgung bei Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung.




Für privat versicherte Patienten können sämtliche Leistungen gemäß eines privaten Leistungskatalogs (in diesem Fall BEB 97) abgerechnet werden, was eine abweichende Versorgungsart darstellt. Das nachfolgende Abrechnungsbeispiel betrifft die konventionelle Anfertigung von Kronen und Brückengliedern.

Beispiel:

  • Keramisch vollverblendete Brücke aus Nichtedelmetall (NEM), Zahn 23–25
  • Patient GKV
  • Abformung: konventionell OK/UK

Abrechnung BEL II und BEB 97 (gleichartige Versorgung)

(0)BEL II/BEB 97Berechenbare LeistungMengeAnmerkung
001 0Modell1Gegenbiss
001 0Modell1Kontrollmodell
005 1Sägemodell1
012 0Mittelwertartikulator1
993 0Versandkosten2–4nicht im Praxislabor
970 0Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung3
2124Stufenkrone gegossen, für Keramik- oder
Polymer-Glas-Verblendung
2
2314Brückenglied gegossen, für Keramik- oder
Polymer-Glas-Verblendung
1
2612Mehrflächige Verblendung aus Keramik3

folgende Leistungen wären ggf. zusätzlich möglich:

(0)BEL II/BEB 97Berechenbare LeistungenMengeAnmerkung
001 0Modell1Situationsmodell
002 3Verwendung von Kunststoff1wenn eine Zahnfleischmaske
angefertigt wurde
0103Modellsegment sägen5
0104Stumpf aus Superhartgips2
0212Dowel-Pin setzenje
0213Ausblocken eines Stumpfes2
0216Stumpf vorbereiten2oder 0217
0217Stumpf unter Mikroskop vorbereiten2
0301Zahn vermessen2
2679Sattelpontic aus Keramik/Glas1
2951Individuell charakterisieren,
Keramik
3
2955Glasieren, je Einheit3nach Rohbrandeinprobe
2959Mehraufwand durch Roh-
brandeinprobe
3
2965Zuschlag für Arbeiten unter
Stereomikroskop
3

Je nach Herstellungsprozess (Anprobe ja/nein usw.) können die Leistungen unterschiedlich ausfallen.
In der Regel wird neben dem Arbeitsmodell auch ein Kontrollmodell angefertigt. Die zu erstellende Brücke wird auf diesem Kontrollmodell überprüft, um sicherzustellen, dass sie passgenau auf den Stümpfen passt.
Die BEB-Position 2124 ist für jede einmal erstellte "Stufenkrone gegossen, für Keramik- oder Polymer-Glas-Vollverblendung" abrechenbar, während die BEB-Position 2314 für jedes erstellte Brückenglied abrechenbar ist.
Das Kontrollmodell, das bei dieser Leistung hergestellt wird, kann zusätzlich über das BEL II als Modell (001 0) abgerechnet werden. Die abrechenbare Anzahl der Modelle ist nicht auf die Anzahl der genommenen Abdrücke beschränkt.

Beachten Sie immer den Einzelfall und rechnen Sie nicht pauschal ab.

Zahntechnikermeister
Stefan Sander





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