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Keramisch verblendete NEM-Brücke 31–33, Brücke digital angefertigt

  • 6. Juli 2022
  • Lesezeit: 2min
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Die Anfertigung einer Brücke mittels der CAD/CAM-Technologie erzeugt bereits aufgrund der Herstellungsweise eine mindestens gleichartige Versorgung.




Innerhalb des BEL II ist die Herstellungsart von Kronen und Brücken auf die Gusstechnik beschränkt.

In diesem Beispiel werden zwei Frontzähne präpariert. Diese präparierten Zähne werden eingescannt und die Brücke mittels CAD/CAM konstruiert und aus NEM gefräst.

Beispiel:

  • Patient GKV
  • Abformung konventionell
  • Brücke 31–33 (32 BG)

Abrechnung über BEL II & BEB 97

(0)BEL II/
BEB 97
Berechenbare LeistungenMengeAnmerkung
001 0Modell2Gegenbiss + Kontrollmodell
002 3Verwendung von Kunststoff1
005 1Sägemodell1
012 0Mittelwertartikulator1
933 0Versand4
0103Modellsegment sägen5
0104Stumpf aus Superhartgips2
0212Dowel-Pin setzen10
0216Stumpf vorbereiten2
0xxxPräparationsgrenze mit Software markieren2neue Position
0xxxModellsegment CAD/CAM vorbereiten2neue Position
0xxxAnlage der Scandaten1neue Position
2xxxFrontzahn einscannen2neue Position
2xxxKonstruktion einer CAD-Frontzahnkrone zur
Verblendung
2neue Position
2xxxKonstruktion eines CAD-Brückengliedes zur
Verblendung
1neue Position
2xxxxVerbindungselement CAD konstruieren2neue Position
2xxxCAM-Fräsen/-Schleifen einer CAD-Einheit (Frontzahn)2neue Position
2xxxCAM-Fräsen/-Schleifen einer CAD-Einheit (Brückenglied)1neue Position
2xxxCAD/CAM-Krone zur Verblendung2neue Position
2xxxCAD/CAM-Brückenglied zur Verblendung1neue Position
2612Mehrflächige Verblendung aus Keramik3
2673Wurzelpontic aus Keramik1
2965Arbeiten unter dem Stereomikroskop3
2951Keramikverblendung indiv. charakterisieren3
Mat.Fräsmaterial3


Diese Art der Abrechnung erscheint auf den ersten Blick (übertrieben?) detailliert.
Es darf hierbei aber nicht außer Acht gelassen werden, dass neue Herstellungsverfahren vielleicht auch ein Umdenken in der Abrechnung erfordern.
Das Ziel ist hierbei nicht eine künstliche Verteuerung, sondern die Erzeugung einer größtmöglichen Flexibilität in der Abrechnung, um auf unterschiedliche Situationen auch individuell reagieren zu können.

Die Abrechnung kann sich selbstverständlich ändern, wenn z. B. noch detaillierter abgerechnet werden soll oder wenn ein Gesichtsbogen genommen wurde.
Dieses Beispiel zeigt nur eine mögliche Herstellungsvariante und kann im Einzelfall erheblich abweichen.
Beachten Sie den Individualfall und rechnen Sie nicht pauschal ab.

Weiter geht es im nächsten Teil.

Zahntechnikermeister
Stefan Sander





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