Keine Veränderung des Progressionsgrad bei der PAR-Therapie
- 13. Oktober 2023
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Jedoch zeigt sich diesbezüglich ein gehäuftes Fehlerpotential in den Praxen.
Merke:
Ausschlaggebend ist stets der Zeitpunkt der Planung.
Es ist immer der Progessionsgrad aus dem ursprünglichen PAR-Antrag (AIT- Antrag) anzugeben.
Befundveränderungen im Hinblick auf Verbesserung und/oder Verschlechterungen der Befunde im Rahmen der Evaluationen und/oder im Ergebnis von Messungen (UPTd; UPTg) sind ausschließlich patientenindividuell zu dokumentieren.
Diese Ergebnisse führen jedoch nicht zu einer abweichenden Angabe des Progressionsgrades im Rahmen der Abrechnung und/oder bei der Beantragung eines UPT-Verlängerungsantrages.