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Keine Veränderung des Progressionsgrad bei der PAR-Therapie

  • 13. Oktober 2023
  • Lesezeit: 1min
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Weder bei der Antragsstellung für einen Verlängerungsantrag, noch bei der Übermittlung der Abrechnung kann es zu einer Änderung des Progressionsgrades kommen.




Jedoch zeigt sich diesbezüglich ein gehäuftes Fehlerpotential in den Praxen.

Merke:
Ausschlaggebend ist stets der Zeitpunkt der Planung.

Es ist immer der Progessionsgrad aus dem ursprünglichen PAR-Antrag (AIT- Antrag) anzugeben.

Befundveränderungen im Hinblick auf Verbesserung und/oder Verschlechterungen der Befunde im Rahmen der Evaluationen und/oder im Ergebnis von Messungen (UPTd; UPTg) sind ausschließlich patientenindividuell zu dokumentieren.

Diese Ergebnisse führen jedoch nicht zu einer abweichenden Angabe des Progressionsgrades im Rahmen der Abrechnung und/oder bei der Beantragung eines UPT-Verlängerungsantrages.





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