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Keine Veränderung des Progressionsgrad bei der PAR-Therapie

  • 13. Oktober 2023
  • Lesezeit: 1min
  • 0 Kommentare
Weder bei der Antragsstellung für einen Verlängerungsantrag, noch bei der Übermittlung der Abrechnung kann es zu einer Änderung des Progressionsgrades kommen.




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Jedoch zeigt sich diesbezüglich ein gehäuftes Fehlerpotential in den Praxen.

Merke:
Ausschlaggebend ist stets der Zeitpunkt der Planung.

Es ist immer der Progessionsgrad aus dem ursprünglichen PAR-Antrag (AIT- Antrag) anzugeben.

Befundveränderungen im Hinblick auf Verbesserung und/oder Verschlechterungen der Befunde im Rahmen der Evaluationen und/oder im Ergebnis von Messungen (UPTd; UPTg) sind ausschließlich patientenindividuell zu dokumentieren.

Diese Ergebnisse führen jedoch nicht zu einer abweichenden Angabe des Progressionsgrades im Rahmen der Abrechnung und/oder bei der Beantragung eines UPT-Verlängerungsantrages.





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