Kann die GOZ-Nr. 2020 vor einer Zahnextraktion berechnet werden?
- 6. Mai 2022
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Ja – wenn z. B. der/die Zahnarzt/in diagnostiziert, dass ein Zahn extrahiert werden muss und die Entfernung des Zahnes in gleicher Sitzung nicht möglich ist, kann die vorübergehende Versorgung des Zahnes mit einem speicheldichten provisorischen/temporären Verschluss die GOZ-Nr. 2020 abgerechnet werden.
Dies kann z. B. der Fall sein, wenn medizinische Gründe gegen eine sofortige Extraktion sprechen, z. B. Einnahme blutverdünnender Medikamente, schlechter Allgemeinzustand des Patienten usw.
Die GOZ-Nr. 2020 kann einmal je Kavität berechnet werden. Wird der provisorische Verschluss adhäsiv befestigt, kann zusätzlich die GOZ-Nr. 2197 berechnet werden.